Archivale
Zufriedenstellung des Klägers - Fristverlängerung
Enthält: Weil Gehl Becker, Halbmann zu Brucken, dem Rezeß vom 17. September nicht gehorcht und weil er den Kläger Henrich Appelmals nicht zufriedengestellt hat, erhält er eine weitere Frist von 8 Tagen.
- Archivaliensignatur
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GerKer, 034,2
- Kontext
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Schöffengericht Kerpen >> 1 Zivilsachen >> 1.1 Forderungen - Geld / Sachen
- Bestand
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GerKer Schöffengericht Kerpen
- Laufzeit
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1699 Oktober 2
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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05.11.2025, 15:09 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1699 Oktober 2