Archivale

Zufriedenstellung des Klägers - Fristverlängerung

Enthält: Weil Gehl Becker, Halbmann zu Brucken, dem Rezeß vom 17. September nicht gehorcht und weil er den Kläger Henrich Appelmals nicht zufriedengestellt hat, erhält er eine weitere Frist von 8 Tagen.

Archivaliensignatur
GerKer, 034,2

Kontext
Schöffengericht Kerpen >> 1 Zivilsachen >> 1.1 Forderungen - Geld / Sachen
Bestand
GerKer Schöffengericht Kerpen

Laufzeit
1699 Oktober 2

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Letzte Aktualisierung
05.11.2025, 15:09 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1699 Oktober 2

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