Urkunde

Lehenrevers des Heinrich Wagenbach, Adeliger Gerichtschreiber des Busecker Tals, für die inserierte Urkunde des Landgrafen Georg II. von Hessen-Da...

Archivaliensignatur
45/16
Formalbeschreibung
Pergament, mit Unterschrift und angehängtem Siegel.
Sonstige Erschließungsangaben
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Lehenrevers des Heinrich Wagenbach, Adeliger Gerichtschreiber des Busecker Tals, für die inserierte Urkunde des Landgrafen Georg II. von Hessen-Darmstadt: Landgraf Georg II. von Hessen-Darmstadt belehnt Hermann Raphael von Nordeck zur Rabenau als Vormund der Söhne Hermann Ott, Johann Burkhard und Georg Konrad des verstorbenen Hermann Ott von Buseck mit den ehemaligen Lehen des Gilbrecht von Buseck, nämlich 18 Turnosen aus der Kellerei Gleiberg, einem Garten, einem Anteil am Zehnten zu Heuchelheim, Haus, Hofreiten, Scheuern und Garten zu Kleeberg sowie sonstigen Lehenstücken des verstorbenen Siegfried von Gleiberg.

Vermerke (Urkunde): Siegler: Unterschrifts- und Siegelankündigung des Ausstellers als Bevollmächtiger des Vormunds Hermann Raphael von Nordeck zur Rabenau.

Kontext
Aktivlehen (Lehns- und Adelsbriefe) von Hessen-Darmstadt und anderen Rechtsvorgängern der Großherzöge von Hessen >> 2 Buchstabe B >> 2.37 Buseck
Bestand
A 5 Aktivlehen (Lehns- und Adelsbriefe) von Hessen-Darmstadt und anderen Rechtsvorgängern der Großherzöge von Hessen

Laufzeit
Gießen 1638 Mai 22

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Vorprovenienz
Hessen-Darmstadt
Letzte Aktualisierung
01.07.2025, 13:40 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • Gießen 1638 Mai 22

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