Sachakte

Anweisung: In der näheren Umgebung des Landes Hessen gibt es Orte, wo sich Spielbanken befinden. Das Ministerium des Innern erhebt die Frage, ob diese Spielbanken einen nachteiligen Einfluss auf Bewohner von Hessen ausüben könnten. Sollten Untergebene von Hessen sich in fraglicher Beziehung zu diesen Einrichtungen verhalten, sind bei etwaigen Verfehlungen diese alsbald anzuzeigen

Archivaliensignatur
E 3 A, 104/24

Kontext
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> R Vorkehrungen gegen Sittenverderbnis, Vereinswesen >> R.1 Veranstaltungen, Wirtshäuser, Lotterien, Sperrstunde, Kleiderordnungen
Bestand
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]

Laufzeit
Darmstadt, 1855 April 13

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Rechteinformation
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Letzte Aktualisierung
01.07.2025, 13:39 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • Darmstadt, 1855 April 13

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