Sachakte
Anweisung: In der näheren Umgebung des Landes Hessen gibt es Orte, wo sich Spielbanken befinden. Das Ministerium des Innern erhebt die Frage, ob diese Spielbanken einen nachteiligen Einfluss auf Bewohner von Hessen ausüben könnten. Sollten Untergebene von Hessen sich in fraglicher Beziehung zu diesen Einrichtungen verhalten, sind bei etwaigen Verfehlungen diese alsbald anzuzeigen
- Archivaliensignatur
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                E 3 A, 104/24
 
- Kontext
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                Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> R Vorkehrungen gegen Sittenverderbnis, Vereinswesen >> R.1 Veranstaltungen, Wirtshäuser, Lotterien, Sperrstunde, Kleiderordnungen
 
- Bestand
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                E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
 
- Laufzeit
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                Darmstadt, 1855 April 13
 
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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                        01.07.2025, 13:39 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Sachakte
Entstanden
- Darmstadt, 1855 April 13
 
             
        
    