Abschnitt

X. Ein Mensch kann die gröste Uebelthat und sogar Blutschande begehen, ohne jedoch der Strafe derselben würdig zu seyn.

X. Ein Mensch kann die gröste Uebelthat und sogar Blutschande begehen, ohne jedoch der Strafe derselben würdig zu seyn.

Digitalisierung: Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Die Arglist in Beyspielen geschildert : Ein Beleg zu einigen Reflexionen über Folter und Strafen

Erschienen
1781 -

Letzte Aktualisierung
26.05.2025, 15:46 MESZ

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Objekttyp

  • Abschnitt

Entstanden

  • 1781 -

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