Abschnitt

Tit. XXII. Von unbefugten Jagen und Schiessen, auch andern Eingriffen, und wie solches zu bestrafen.

Tit. XXII. Von unbefugten Jagen und Schiessen, auch andern Eingriffen, und wie solches zu bestrafen.

Digitalisierung: Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, Germany

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Renovirte und verbesserte Holtz-Mast- und Jagd-Ordnung vor das Hertzogthum Magdeburg und das Fürstenthum Halberstadt : De Dato Berlin, den 3ten October 1743

Erschienen
1743

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Letzte Aktualisierung
22.04.2025, 14:07 MESZ

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Objekttyp

  • Abschnitt

Entstanden

  • 1743

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