Sachakte

Berichtigung des rückständigen Gesandtschaftsgehaltes des verstorbenen Gesandten v. Fischer

Enthaeltvermerke: 1797: Rückstand der schaumburg-lippischen Gesandtschaftsrate zu 680 Gulden 391/4 Kreuzer. Aufteilung der Rate von 1779 bis 1793 auf die übrigen Mitstände, aber keine Zahlungen von Wied-Runkel und Bentheim-Steinfurt, Zahlung Schaumburg-Lippes erst wieder seit 1795. Mahnung bei den drei Mitständen. Keine Anerkennung einer Zahlungspflicht durch Gräfin Juliane v. Schaumburg-Lippe. Verwendung des löwensteinschen Hof- und Regierungsrats Braun zu Nürnberg für seine Tante, die Witwe des Gesandten v. Fischer. Zusage Fürst Karls v. Wied-Runkel zur ratenweisen Tilgung seines Anteils. Ablehnende Haltung Graf Ludwigs v. Bentheim-Steinfurt 1798: Verärgerung des Regierungsrats Braun über den Mißerfolg der Versuche. Allgemeiner Beitragsausfall der Mitstände Wied-Runkel, Sayn-Hachenburg und Löwenstein-Wertheim für Virneburg 1799: Erneute Verwendung bei Schaumburg-Lippe 1801: Erfolglosigkeit aller Bemühungen bis zur Volljährigkeit des Erbgrafen Georg Wilhelm v. Schaumburg-Lippe

Archivaliensignatur
L 41 a, 217

Kontext
Niederrheinisch-Westfälisches Grafenkollegium >> 1. Verfassung und Verwaltung des Grafenkollegiums >> 1.4. Reichstagsgesandtschaft
Bestand
L 41 a Niederrheinisch-Westfälisches Grafenkollegium

Laufzeit
1797-1801

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Provenienz
Niederrheinisch-Westfälisches Grafenkollegium
Geliefert über
Letzte Aktualisierung
05.11.2025, 15:26 MEZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • 1797-1801

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