Urkunde

Schultheiß und Schöffen des Gerichts zu Herrnsheim bekunden, dass vor ihnen Peter v. Selbeth und seine Ehefrau Magdalene, wohnhaft zu Herrnsheim, ...

Archivaliensignatur
743
Formalbeschreibung
Ausf., Perg., anh. Sg.
Sonstige Erschließungsangaben
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Schultheiß und Schöffen des Gerichts zu Herrnsheim bekunden, dass vor ihnen Peter v. Selbeth und seine Ehefrau Magdalene, wohnhaft zu Herrnsheim, dem Junker Eberhard Kämmerer v. Worms, genannt v. Dalberg, als Lehnsherrn des St. Georgaltars zu Marienkron bei Oppenheim für 20 Gulden Wormser Währung eine jährliche Gülte von einem Gulden aus genannten Gütern der Herrnsheimer Gemarkung verkauft haben, wobei sie den Kaufpreis von dem Altaristen Diebalt Fabri empfangen haben

Vermerke (Urkunde): Siegler: Schultheiß und Schöffen zu Herrnsheim (Gerichtssg.)

Kontext
Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg) >> 1531-1550
Bestand
B 15 Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg)

Laufzeit
1548 April 21

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Letzte Aktualisierung
01.07.2025, 13:40 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1548 April 21

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