Urkunde
Schultheiß und Schöffen des Gerichts zu Herrnsheim bekunden, dass vor ihnen Peter v. Selbeth und seine Ehefrau Magdalene, wohnhaft zu Herrnsheim, ...
- Archivaliensignatur
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743
- Formalbeschreibung
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Ausf., Perg., anh. Sg.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Schultheiß und Schöffen des Gerichts zu Herrnsheim bekunden, dass vor ihnen Peter v. Selbeth und seine Ehefrau Magdalene, wohnhaft zu Herrnsheim, dem Junker Eberhard Kämmerer v. Worms, genannt v. Dalberg, als Lehnsherrn des St. Georgaltars zu Marienkron bei Oppenheim für 20 Gulden Wormser Währung eine jährliche Gülte von einem Gulden aus genannten Gütern der Herrnsheimer Gemarkung verkauft haben, wobei sie den Kaufpreis von dem Altaristen Diebalt Fabri empfangen haben
Vermerke (Urkunde): Siegler: Schultheiß und Schöffen zu Herrnsheim (Gerichtssg.)
- Kontext
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Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg) >> 1531-1550
- Bestand
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B 15 Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg)
- Laufzeit
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1548 April 21
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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01.07.2025, 13:40 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1548 April 21