Urkunde

Graf Rudolf von Sulz, Hofrichter des römischen Königs Maximilian auf dessen Hof zu Rottweil (Rotwil) verkündet Bürgermeister, Schöffen und ganzer Gemeinde zu Herborn (Herbrun), dass Peter zur Spangen auf dem Hof zu Rottweil gegen Mertinßhenn, Metz Mertins Sohn zu Herborn (Herbrun) geklagt und dieser mit Urteil in die Acht des Hofes zu Rottweil erklärt werden ist und gebietet diesen Ächter zu Herborn (Herbrun) nicht aufzunehmen, ihm kein Essen und Trinken zu geben und keine Gemeinschaft mit ihm zu haben.

Archivaliensignatur
170 I, U 2224
Formalbeschreibung
Ausfertigung. Pergament. Siegel auf der Rückseite unter Papierdecke aufgedrückt
Bemerkungen
Abschrift 18. Jh. in Abt. 170 II
Sonstige Erschließungsangaben
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: uff montag noch dem sonntag misericordia domini [14]94

Vermerke (Urkunde): Siegler: Hofgericht zu Rottweil.

Kontext
Nassau-Oranien: Urkunden >> 15. Jahrhundert >> 1476-1499 >> 1494
Bestand
170 I Nassau-Oranien: Urkunden

Laufzeit
1494-04-14

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Rechteinformation
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Letzte Aktualisierung
17.06.2025, 14:11 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1494-04-14

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