Amtsdruckschrift | Monografie
Rastattische Friedens-Handlungen, So viel deren biß daher bekandt worden
- Weitere Titel
-
Kayserl. Commissions-Decret
Beylagen, Zu dem den 24. Martii dictirten Kayserlichen Commissions-Decret, Die Friedens-Materie zu Rastatt betreffend, gehörig.
- Standort
-
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, Berlin, Germany -- 7 in:4" Gv 559
- VD 18
-
11890614
- Umfang
-
[23] Bl., 2°, 2°
- Sprache
-
Latein
- Anmerkungen
-
P_Drucke_VD18
VD18 11890614
- Reihe
-
VD18 digital
- Erschienen
-
[S.l.] , 1714
- Förderung
-
Deutsche Forschungsgemeinschaft
- PURL
- Letzte Aktualisierung
-
22.04.2025, 14:06 MESZ
Datenpartner
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Amtsdruckschrift ; Monografie
Entstanden
- [S.l.] , 1714
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Georg Wilhelm, M.Z.B. Liebe Getreue: Euch ist bekandt, was massen bißhero sowohl aus verschiedentilch eingekommenen Klagen, als auch sonst ex Actis bey Unserer Regierung wahrgenommen worden, wie von theils Unsern Beamten, Bürgermeistern und Räthen, uch Stadt- und Gerichts-Schreibern, mit Exigirung der Amts- und Gerichts-Gebühren grosse Excesse verübet ...

Gründlich- und vollständiger Unterricht von des Durchlauchtigsten Erzhauses Oesterreich älteren und neueren Besitze der Marggraffschaft Burgau : auch dem aus ächten und unverwerflichen Urkunden dargestellten offenbaren Beweis: Daß diesem hohen Erzhause über besagte Marggraffschaft die Landeshoheit, nebst den daher rührenden landesfürstlichen hohen Gerechtsamen vollständig zustehe. Zur gänzlichen Ueberzeugnung des bisanhero unrichtig informirt- gewesenen Publicums durch öffentlichen Druck bekannt gemachet, im Jahr 1768.

Gründlich- und vollständiger Unterricht von des Durchlauchtigsten Erzhauses Oesterreich älteren und neueren Besitze der Marggraffschaft Burgau : auch dem aus ächten und unverwerflichen Urkunden dargestellten offenbaren Beweis: Daß diesem hohen Erzhause über besagte Marggraffschaft die Landeshoheit, nebst den daher rührenden landesfürstlichen hohen Gerechtsamen vollständig zustehe. Zur gänzlichen Ueberzeugnung des bisanhero unrichtig informirt- gewesenen Publicums durch öffentlichen Druck bekannt gemachet, im Jahr 1768.

Gründlich- und vollständiger Unterricht von des Durchlauchtigsten Erzhauses Oesterreich älteren und neueren Besitze der Marggraffschaft Burgau : auch dem aus ächten und unverwerflichen Urkunden dargestellten offenbaren Beweis: Daß diesem hohen Erzhause über besagte Marggraffschaft die Landeshoheit, nebst den daher rührenden landesfürstlichen hohen Gerechtsamen vollständig zustehe. Zur gänzlichen Ueberzeugnung des bisanhero unrichtig informirt- gewesenen Publicums durch öffentlichen Druck bekannt gemachet, im Jahr 1768.

Gründlich- und vollständiger Unterricht von des Durchlauchtigsten Erzhauses Oesterreich älteren und neueren Besitze der Marggraffschaft Burgau : auch dem aus ächten und unverwerflichen Urkunden dargestellten offenbaren Beweis: Daß diesem hohen Erzhause über besagte Marggraffschaft die Landeshoheit, nebst den daher rührenden landesfürstlichen hohen Gerechtsamen vollständig zustehe. Zur gänzlichen Ueberzeugnung des bisanhero unrichtig informirt- gewesenen Publicums durch öffentlichen Druck bekannt gemachet, im Jahr 1768.

Kurtze Historische, Und aus Authenticis Documentis & actis fideliter gezogene Information, Von dem Ursprung und Verfolg Des Königlich-Preußischen und Marggräfflich-Brandenburgischen Eventual-Successions-Rechts, An denen sämtlichen Mecklenburgischen Reichs-Lehen : Dem Publico zur Nachricht herausgegeben, und mit glaubhafften Abdrucken der hierin allegirten Documenten von A. B. &c. biß FF. versehen. Anno 1708.

Facti Species Wie es sich mit dem Ausschreib-Amt Sive Directorio Circuli generali Dann der Directione particulari Bey denen Versammlungen der Stände des Fränckischen Reichs-Craiß Und denen darüber entstandenen Mißhelligkeiten Zwischen Bamberg und Brandenburg bißher verhalten : Woraus sich zugleich von selbst ergiebet wie nöthig es seye von gesamten Reichs wegen mittelst eines an Kayserliche Majestät erstattenden standhafften Gutachtens dieser beschwehrlichen Irrung die baldige Erledigung nach Maasgab des im Jahr 1559. zu Augspurg errichten gemeinsamen Vertrags zu verschaffen. Nebst Beylagen von Nr. I. biß IX.

Facti Species Wie es sich mit dem Ausschreib-Amt Sive Directorio Circuli generali Dann der Directione particulari Bey denen Versammlungen der Stände des Fränckischen Reichs-Craiß Und denen darüber entstandenen Mißhelligkeiten Zwischen Bamberg und Brandenburg bißher verhalten : Woraus sich zugleich von selbst ergiebet wie nöthig es seye von gesamten Reichs wegen mittelst eines an Kayserliche Majestät erstattenden standhafften Gutachtens dieser beschwehrlichen Irrung die baldige Erledigung nach Maasgab des im Jahr 1559. zu Augspurg errichten gemeinsamen Vertrags zu verschaffen. Nebst Beylagen von Nr. I. biß IX.

Vorläuffige, jedoch gründliche Ausführung Der Hochstifft-Speyerischen Landes-Fürstlichen Gerechtsamen In und über Die beyde Dorffschafften Grevenhausen und St. Lamprecht ... wie auch Einer Ausführlichen Beschreibung des am 29ten Julii a.c. hier auf von seithen des hohen Chur-Hauses Pfaltz mit bewehrter Kriegs-Mannschaft zu Roß und zu Fuß Reichs-Satzungs-wiedrig beschehenen Feindlichen und Land-Friedbrüchigen Ein- und Uberfalls in das Fürstenthumb Speyer, ... : Aus Veranlassung Einer zu Regenspurg .... zum Vorschein gekommenen so rubricirten: Actenmässigen species facti cum Deductione der Chur-Pfältzischen Fundamentorum causae, und Rechtfertigung des Churpfältzischen Verfahrens Zum Druck befördert, und derselben entgegen gesetzt. Mit Beylagen. à Num. 1. biß 59. und einem Plan
