Bestand
Preußische Regierung für die Hohenzoll. Lande: Abt. II, Sekt. K: Katasterbüro (Bestand)
Überlieferungsgeschichte
Einleitung
1. Behördengeschichte
Im Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen war eine Vermessung in den 30er Jahren des 19. Jh. erfolgt. Da im Fürstentum Hohenzollern-Hechingen dergleichen fehlte, wurde hier aufgrund des Gesetzes vom 11. April 1859 (Gesetzsammlung S. 190) eine parzellenweise Vermessung durchgeführt. Die Verordnung vom 06. Okt. 1865 über die Erhaltung und Fortführung der Primärkataster und Flurkarten, der Besitz- und Steuerhefte (Amtsblatt der Regierung S.199) hob alle früheren Anordnungen auf und stellte einen einheitlichen Zustand für die Katasterverwaltung her.
Nach 1852 wurden die Katasterangelegenheiten in der Abteilung II Finanzverwaltung als Sektion IV Katasterverwaltung zusammengefasst und von einem technischen Beamten der Regierung, dem Baubeamten, betreut. Eine zweistufige Verwaltung entstand: das Katasterbüro der Regierung und die nachgeordneten Bezirksgeometer, später die Katasterämter. 1877 wurde ein ausgebildeter Vermessungsbeamter als technischer Referent für die Katasterverwaltung eingestellt. Dieser verwaltete gleichzeitig auch den Katasterbezirk Sigmaringen.
Im April 1899 wurden die Unterlagen über die Grundsteuer und die damit zusammenhängende Vermessung in einer neu gebildeten Registratur K zusammengefasst.
Nach dem Beschluss des Staatssekretariats für die französisch besetzte Zone Württemberg und Hohenzollern vom 11. Dez. 1945 über die Aufhebung der Preußischen Regierung in Sigmaringen und die Übertragung der Zuständigkeiten auf die Behörden der württembergischen Landesverwaltung wurde am 04. Jan. 1946 bestimmt, dass die Landesdirektion des Innern, Tübingen, vom Dezernat 10 der Preußischen Regierung die Personalunterlagen der Katasterbeamten und -angestellten und die Katastersachen übernimmt, sofern nicht die Aufgaben von der Landesdirektion des Innern zur unmittelbaren Erledigung an die Hauptvermessungsabteilung XII in Frommern (Lkr. Balingen) abgegeben wurden. Dabei wurde auch festgestellt, dass die Nebenstelle der Hauptvermessungsabteilung in Sigmaringen als Teil der Hauptvermessungsabteilung anzusehen ist.
Nachgeordnete Dienststellen: Bezirksgeometer bzw. Katasterämter
Durch Verordnung der Preuß. Regierung vom 03. Feb. 1855 (Amtsblatt S. 44) wurden für die Erhaltung und Fortführung des Parzellarkatasters ein Bezirksgeometer in Sigmaringen, Krauchenwies (zum 01. Juli 1868 nach Wald verlegt) und Haigerloch bestellt. Durch die Verordnung vom 17. Sept. 1858 (Amtsblatt S. 196) wurde ein weiterer Bezirksgeometer in Gammertingen bestellt und die Bezirke mit Wirkung vom 01. Oktober 1858 neu eingeteilt. Im Mai 1865 wurde eine Bezirksgeometerstelle in Hechingen für den Oberamtsbezirk Hechingen eingerichtet (Bekanntmachung der Regierung vom 16. Mai 1865, Amtsblatt S. 114). Der Stationsort des Katasterbezirks Gammertingen wurde zum 01. Okt. 1878 nach Sigmaringen verlegt und dort ein "Katasteramt und Katasterkontrolleur" eingerichtet (Amtsblatt S. 197). Die Bezirke der Bezirksgeometer wurden häufig neu gegeneinander abgegrenzt. Ab 1883 erscheinen diese im Staatshandbuch als die Katasterbezirke Sigmaringen, (Kloster-) Wald, Gammertingen, Haigerloch und Hechingen.
Nachdem durch das Staatshaushaltsgesetz vom 28. Mai 1912 die bisherigen Bezirksgeometerstellen in Gammertingen und Wald in Katasterämter umgewandelt worden waren, bestanden ab Juli 1912 die vier Katasterämter Sigmaringen, Hechingen, Gammertingen, Wald und eine Bezirksgeometerstelle in Haigerloch (Bekanntmachung vom 13. Juli 1912, Amtsblatt S. 128). Mit Wirkung vom 01. April 1913 ging die Fortführung der Grund- und Gebäudesteuerkataster, die nach der Verordnung vom 06. Okt. 1865 (Amtsblatt S. 199) den Gemeindevorständen überwiesen worden war, an die Katasterämter über. Diesen waren auch vom gleichen Zeitpunkt ab die Primärkata ster und die Messurkundenhefte nebst den anderen Akten des Katasters zu übergeben.
Die Besitz- und Steuerhefte verblieben den Gemeinden.
Aus Ersparnisgründen wurde das Katasteramt Gammertingen zum 01. April 1933 aufgehoben und der Bezirk auf die Katasterämter Hechingen (Gemeinden Gauselfingen, Neufra) und Sigmaringen (alle anderen Gemeinden) aufgeteilt (Verordnung vom 16. Jan. 1933, Amtsblatt S. 8).
Zum 01. Oktober 1937 wurden die beiden Katasterämter Wald und Haigerloch aufgehoben (Verordnung vom 20. Sept. 1937, Amtsblatt S. 123). Der Bezirk von Wald wurde mit dem von Sigmaringen, der von Haigerloch mit dem von Hechingen zusammengelegt, wobei die Dienststelle in Haigerloch als Nebenstelle des Katasteramts Hechingen fortbestand.
2.Bestandsgeschichte
Die Akten wurden teilweise bei der Fürstl. Landesregierung Sigmaringen begonnen, als ein Grundsteuerkataster angelegt wurde (Aktenzeichen 140/8, 140/9 usw.; Steuerwesen Sigmaringen). Die Regierung führte die Akten fort und schloss diese um 1876/ 1880 dann ab. Weitere Akten legte das Katasterbüro an.
Die Akten kamen über das Staatliche Vermessungsamt Sigmaringen Acc. 20/1970 an das Staatsarchiv Sigmaringen.
3. Bearbeiterbericht
Nach Eingang der Akten wurde der Bestand von verschiedenen Bearbeitern flach verzeichnet. Die Zettel wurden 1986 überarbeitet und die Provenienzen Katasterbüro Sigmaringen usw. herausgelöst und gesondert aufgestellt (vgl. Ho 282 f.). Die Durchzählung wurde beibehalten. Daher springen die Nummern von 1 - 316.
Die vorliegende Akzession 20/1970 umfasst 5,15 lfd.m Akten und 0,50 lfd.m Bände.
Wilfried Schöntag
Nachtrag zum Vorwort
Die Akten mit den Bestellnummern 317 bis 459 kamen mit der Akzession 4/1983 vom Staatlichen Vermessungsamt Sigmaringen in das Staatsarchiv Sigmaringen. 1986/ 1987 wurde die Akzession kontrolliert und eine Provenienzentrennung vorgenommen. Die Akten des ehemaligen Katasterbüros der Regierung in Sigmaringen wurden mit den Nummern 317 bis 459 durchgezählt und umfassen 2,4 lfd.m Akten.
Inhalt und Bewertung
Enthält v.a.:
Tabellen zur Berechnung des Steuerkapitals für Gebäude- und Grundsteuer; Umrechnungstabellen zum Grundsteuerkataster; Klassifikationstabellen; Grundsteuerveranlagung; Erhebung der Grundvermögenssteuer; Grundsteuerfestsetzung durch den Grundsteuerberufungsausschuss; Veranlagung der Ergänzungssteuer; Grundstückszusammenlegungen; Reichsbewertungsgesetze; Bewertung der forstwirtschaftlichen Betriebe; Einheitswerte; Grundvermögenssteuerübersichten; Grundstücksbewertungsarbeiten; Hauszinssteuerübersichten; Flurbereinigung; Reichsbodenschätzung; Grund- und Gebäudesteuerverwaltung; Abgabe zur Förderung des Wohnungsbaus; Inventare des Katasterbüros; Leitung des Katasterwesens; Veranlagung der Ergänzungssteuer; Organisation und Geschäftsführung der Katasterämter; Ausschluss des Nivellements in den Hohenzollerischen Landen an den preußischen Landeshorizont; Dienstvorschriften; Jahresberichte; Tarif- und Betriebsräteangelegenheiten; Instruktionen; Klassen der Straßen und Wege und ihre Längen; Grund- und Gebäudesteuerkataster; Jahresberichte der Bezirksgeometer; Vorarbeiten für die Veranlagung der Grundsteuer, der Ergänzungssteuer; Kaufpreissammlungen; Landesvermessung; Klassenschätzung zur Berechnung des Steuerkapitals; Herstellung von Primärkatastern; Grundsteuerregulierung; Besteuerung von Schlössern; Gefällsteuer; Tagebücher der Katasterverwaltung; Überprüfung von Karten und Brouillons; Fortschreibung der Grunsteuerbücher und Karten; Verbindung des Katasters mit dem Grundbuch; Rentenverteilung; Reichsumsiedlungsgesellschaft; Fortschreibungsmessungen und Grenzherstellungen; Einmessung trigonometrischer Punkte der Landesaufnahme; Landesgrenzangelegenheiten; Fortschreibung der Steuerbücher; Hauszinssteuer; Annahme, Ausbildung und Prüfung der Katasterbeamten; Katastertechnikerprüfung; Verwaltung der Katasterämter; Katasteramtsbezirke; Zoneneinteilung; Gemarkungsverzeichnisse; Unterbringung der Katasterämter; Gebühren-, Rechnungs- und Kassenwesen; Einrichtung der Katasterverwaltung der Regierung; Personalien der Katasterbeamten; Katasterneumessungen; Auseinandersetzungs-, Rentenguts- und Siedlungsverfahren; Umsatzsteuer; Zuwachssteuer; Grundwertsteuer; Richtpreise für Bauland; Statistik; Landesgrenzbegehungen; Sammlung von Mietpreisen; Erinnerungen der Oberrechnungskammer; Entfernungskarten; Geschäftsprüfungen bei den Katasterämtern
- Reference number of holding
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Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 235 T 34-35
- Extent
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461 Akten (10,7 lfd.m)
- Context
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Hohenzollerische Bestände >> Preußischer Regierungsbezirk der Hohenzollerischen Lande >> Preußische Regierung
- Indexentry place
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Sigmaringen SIG; Preußische Regierung
- Date of creation of holding
-
1818-1944
- Other object pages
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Rights
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
- 05.07.2062, 12:00 AM CEST
Data provider
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Object type
- Bestand
Time of origin
- 1818-1944