Bestand

B Rep. 075 Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht Berlin (Bestand)

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B Rep. 075 - Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht Berlin

Der selbständige Zweig der Rechtsprechung beruht auf dem in der Weimarer Republik formulierten Arbeitsgerichtsgesetz. Nach Kriegsende fußte die Arbeitsgerichtsbarkeit auf den Vorschriften der Alliierten Kommandantur. Das am 3. September 1953 beschlossene Arbeitsgerichtsgesetz wurde durch das Berliner Gesetz vom 16. Oktober 1953 übernommen. Ausführungsgesetze vom 8. Dezember 1955 und 2. Oktober 1980 präzisierten das Ausgangsgesetz. Das Arbeitsgericht sprach Recht bei Streitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien oder bei Streitfällen über Arbeitsverhältnisse zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Es entschied weiter als Beschlussinstanz über Streitfälle nach dem Betriebsverfassungsgesetz. Das Landesarbeitsgericht war die Berufungs- und Beschwerdeinstanz für Entscheidungen des Arbeitsgerichts. In der ersten Instanz verteilten sich die strittigen Fälle auf rund 100 Kammern, in der zweiten Instanz auf 14 Kammern. Dienstaufsicht führte die jeweils mit dem Ressort Arbeit befasste Senatsverwaltung in Absprache mit der Justizverwaltung. Dienstsitz war anfangs die Cicerostraße, später für lange Jahre die Lützowstraße 105, nach 1990 der Magdeburger Platz 1.

Enthält:
Stellen- und Geschäftsverteilungspläne.- Streitfälle.-Urteilssammlung (nach Jahren).- Prozesskontrahentenkartei.

Erschlossen: 167 [AE] 5.10 [lfm]
Nicht erschlossen: 0.75 [lfm]

Laufzeit:
(1937) 1946 - 1964

Benutzung:
Findbuch
Benutzungsbeschränkung

Literatur:
-> Lundt, André: 60 Jahre Arbeitsgerichtsbarkeit, Berlin 1987.

Reference number of holding
B Rep. 075

Context
Landesarchiv Berlin (Archivtektonik) >> B Bestände (West-) Berliner Behörden bis 1990 >> B 5 Justizbehörden >> B 5.1 Gerichte und Staatsanwaltschaften

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28.02.2025, 2:13 PM CET

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