Abschnitt
Vierdter Theil der Erbschafften und Erbgerechtigkeiten/ wenn kein Testament noch anderer letzter Will vorhanden ist.
- Sprache
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Deutsch
- Erschienen in
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Forster, Johann. - Praxis Rerum Criminalium & Civilium : Darin[n]en Ordentlich begriffen/ nicht allein ein Gerichtlicher Proceß/ in Bürgerlichen/ sondern auch in Malefitzischen und Criminal Sachen/ Insonderheit aber ... auß deß Großmächtigsten Keysers Caroli V. Hochlöblichster Gedächtnuß/ Peinlicher Halßgerichts Ordnung ... Deßgleichen von Art/ Natur unnd Eigenschafften aller Contracten ...
- Erschienen
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1604
- Förderung
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Deutsche Forschungsgemeinschaft
- Letzte Aktualisierung
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22.04.2025, 14:05 MESZ
Datenpartner
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Abschnitt
Entstanden
- 1604
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