Bestand
Deutsche Bundesbank.- Organisationsunterlagen (Bestand)
Geschichte des Bestandsbildners:
Die Deutsche Bundesbank ist die Zentralbank der Bundesrepublik
Deutschland mit Sitz in Frankfurt/Main. Sie wurde durch das Gesetz
über die Deutsche Bundesbank (Bundesbankgesetz) vom 26. Juli 1957
(BGBl. I. S. 745) als bundesunmittelbare juristische Person des
öffentlichen Rechts aus 9 Landeszentralbanken, der Berliner
Zentralbank und der Bank deutscher Länder gegründet. Die bis dahin
rechtlich selbstständigen Landeszentralbanken wurden Hauptverwaltungen
der Deutschen Bundesbank, behielten jedoch die Bezeichnung
"Landeszentralbank" und eine gewisse Selbstständigkeit in der
Geschäftsführung und Verwaltung. Mit Wirkung vom 1. November 1992
wurden die neuen Bundesländer bei gleichzeitiger Reduzierung der
Anzahl der Landeszentralbanken in das Organisationsgefüge der
Bundesbank eingegliedert.
Oberstes Organ der
Deutschen Bundesbank war bis 2002 der Zentralbankrat, bestehend aus
Direktoriumsmitgliedern und den LBZ-Präsidenten, der die Währungs- und
Kreditpolitik der Bank bestimmte und allgemeine Richtlinien für die
Geschäftsführung und Verwaltung aufstellte. Das Direktorium als
zentrales Exekutivorgan leitete und verwaltete die Bank, soweit nicht
die Vorstände der Landeszentralbanken zuständig waren. Dem Direktorium
oblagen insbesondere Geschäfte mit dem Bund und seinem Sondervermögen,
mit Kreditinstituten, die zentrale Aufgaben im gesamten Bundesgebiet
wahrnahmen, Devisengeschäfte, Verkehr mit dem Ausland sowie Geschäfte
am offenen Markt. Darüber hinaus war das Direktorium für die
Durchführung der Beschlüsse des Zentralbankrates verantwortlich.
Durch das am 30. April 2002 in Kraft getretene
Änderungsgesetz (7. BBankGÄndG) wurde ihr Vorstand zum alleinigen
Leitungs- und Entscheidungsorgan der Deutschen Bundesbank. Er besteht
heute aus sechs (früher aus acht) Mitgliedern - dem Präsidenten der
Deutschen Bundesbank, dem Vizepräsidenten sowie zwei weiteren
Mitgliedern des Vorstands. Während diese von der Bundesregierung
vorgeschlagen werden, werden zwei weitere Mitglieder des Vorstands vom
Bundesrat vorgeschlagen. Der Bundespräsident bestellt alle Mitglieder
des Vorstands.
2002 wurden im Zuge der großen
Bundesbankreform auch die früheren Landeszentralbanken zu
Hauptverwaltungen herabgestuft und verloren dadurch ihre bis dahin de
facto bestehende Semi-Autarkie, was wiederum erhebliche Auswirkungen
auf die Zweigstellen hatte, die seitdem nur noch "Filialen" der
Hauptverwaltungen sind.
Die Geschichte der
Deutschen Bundesbank ist eng verwoben mit der Währungsgeschichte
Deutschlands.
Mit der Errichtung einer
Europäischen Zentralbank im Zuge der Europäischen Währungsunion zum 1.
Januar 1999 und der Einführung des Euro wurde die Deutsche Bundesbank
Teil des "ESZB", des Europäischen Systems der Zentralbanken. Seither
bestimmt die Europäische Zentralbank die Währungs- und Kreditpolitik
im europäischen Raum; dementsprechend wurde das Bundesbankgesetz
angepasst. Die Deutsche Bundesbank hat als Teil des ESZB die
Verantwortung für die Mitentscheidung und Durchführung der
europäischen Geldpolitik inne. Der Präsident der Deutschen Bundesbank
ist Mitglied des Rates der Europäischen Zentralbank. In dieser
Position ist er unabhängig und kann bei wichtigen Entscheidungen
mitwirken.
Die Bundesbank als oberste
Bundesbehörde ist in der Ausübung ihrer währungspolitischen Befugnisse
von Weisungen der Bundesregierung unabhängig. Nur "soweit dies unter
Wahrung ihrer Aufgabe als Bestandteil des Europäischen Systems der
Zentralbanken möglich ist" unterstützt sie die allgemeine
Wirtschaftspolitik der Bundesregierung (§ 12 BBankG).
Zentrale Aufgaben der Deutschen Bundesbank sind die
Verwaltung der deutschen Währungsreserven, die Aufrechterhaltung der
Preisstabilität, die Gewährleistung des (bargeldlosen)
Zahlungsverkehrs (im Inland und mit dem Ausland), die Ausgabe von
Banknoten (inzwischen aufgrund der Genehmigung der Europäischen
Zentralbank) und die Bankenaufsicht. Vor dem Inkrafttreten des
Kreditwesengesetzes und der Errichtung des früheren
Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen (BAKred) lag die Aufsicht
über das deutsche Bankenwesen bei den Bundesländern. Mit der Gründung
des BAKred ging die Zuständigkeit für die Bankenaufsicht auf
Bundeseinrichtungen über und wurde dann durch die Landeszentralbanken
vorgeschrieben. Das Kreditwesengesetz schrieb eine Meldepflicht
zwischen Bundesbank und BAKred für verschiedene Fachfragen und
-funktionen in dieser Hinsicht vor. Heute arbeitet die Deutsche
Bundesbank mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(Bafin) zusammen, wenn es um "Bankenaufsicht" geht. Die Bafin hat die
Aufgaben des früheren BAKred übernommen.
Die
Bundesbank-Zuständigkeit für den Innerdeutschen Zahlungsverkehr endete
mit der Wiedervereinigung; das Aufgabengebiet wurde geschlossen.
Wichtige aktuelle rechtliche Grundlagen der Deutschen
Bundesbank sind:
- Siebentes Gesetz zur
Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank - 7. BBankGÄndG
(mit Organisationsstatut), seit 30. April 2002 in Kraft
- Protokoll über die Satzung des europäischen Systems
der Zentralbanken und der europäischen Zentralbank vom Juni 2004
- Das Gesetz über die Deutsche Bundesbank in der
Fassung der Bekanntmachung vom 22. Oktober 1992 (BGBl. I, S. 1782),
zuletzt geändert durch Art. 12 des Gesetzes zur Neuordnung und
Modernisierung des Bundesdienstrechts vom 05. Februar 2009 (BGBl. I,
S. 160ff).
Bearbeitungshinweis: Der frühere
Bundesarchiv-Bestand B 169 (Bank deutscher Länder) wurde in Absprache
mit der Deutschen Bundesbank bzw. dem Historischen Archiv der
Deutschen Bundesbank vollständig kassiert.
Zitierweise: BArch B
330-ORG/...
- Reference number of holding
-
Bundesarchiv, BArch B 330-ORG
- Extent
-
141 Aufbewahrungseinheiten; 0,0 laufende Meter
- Language of the material
-
deutsch
- Context
-
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Bundesrepublik Deutschland mit westalliierten Besatzungszonen (1945 ff) >> Bundesrepublik Deutschland (1949 ff) >> Finanzen, Wirtschaft
- Date of creation of holding
-
1944 -
- Other object pages
- Provenance
-
Deutsche Bundesbank (Dt. Bbk), 1957-
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Last update
-
16.01.2024, 8:43 AM CET
Data provider
Bundesarchiv. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Bestand
Time of origin
- 1944 -