Sachakte

Verordnung: Die im Jahre 1739 bekannt gemachten Verpflichtungen, dass an christlichen Feiertagen alle Dienste im jüdischen Hause zu unterbleiben haben, werden dahin gelockert, dass arme Christen für geringes Geld vor dem Frühgottesdienst niedere Dienstleistungen verrichten dürfen

Archivaliensignatur
E 3 A, 45/13
Sonstige Erschließungsangaben
Identifikation: Fundstelle (Blatt / Seite): Blatt 22r

Kontext
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> K Kirchen- und Religionsangelegenheiten >> K.1 Kirchenordnungen, Visitationen, Kirchenzucht, Amtshandlungen und Feiertage
Bestand
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]

Laufzeit
Gießen, 1762 Dezember 31

Weitere Objektseiten
Rechteinformation
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
Letzte Aktualisierung
01.07.2025, 13:40 MESZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.

Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • Gießen, 1762 Dezember 31

Ähnliche Objekte (12)