Sachakte

Verordnung: Mit der Verordnung vom 31. Juli 1809 wird schon klargestellt, wie die Steuerrektifikations-, die Revisions- und Liquidations-Kosten aufgeteilt und verrechnet werden sollen. Mit vorliegender Verordnung wird alles nochmals klar gestellt und so muss verfahren werden

Archivaliensignatur
E 3 A, 74/52

Kontext
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> H Finanzangelegenheiten, Steuern und Abgaben >> H.7 Rentkammer und Rechnungswesen
Bestand
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]

Laufzeit
Gießen, 1815 März 17

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Rechteinformation
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Letzte Aktualisierung
01.07.2025, 13:38 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • Gießen, 1815 März 17

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