Sachakte
Verordnung: Mit der Verordnung vom 31. Juli 1809 wird schon klargestellt, wie die Steuerrektifikations-, die Revisions- und Liquidations-Kosten aufgeteilt und verrechnet werden sollen. Mit vorliegender Verordnung wird alles nochmals klar gestellt und so muss verfahren werden
- Archivaliensignatur
-
E 3 A, 74/52
- Kontext
-
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> H Finanzangelegenheiten, Steuern und Abgaben >> H.7 Rentkammer und Rechnungswesen
- Bestand
-
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
- Laufzeit
-
Gießen, 1815 März 17
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
- Letzte Aktualisierung
-
01.07.2025, 13:38 MESZ
Datenpartner
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Sachakte
Entstanden
- Gießen, 1815 März 17