Sachakte

Bischöfl. Erlaß, daß ohne Zustimmung des Bischofs resp. der Hofkammer Klage gegen Eigenhörige bei den Obergerichten nicht anzunehmen sind. Diese Bestimmung ist getroffen im Anschluß an die Osnabrücker-, Ravensbergsche Eigentumsordnung, die bis auf weiteres auch für Paderborn gelten soll

Alt-/Vorsignatur
VIII 3

Kontext
Fürstbistum Paderborn, Hofkammer >> 8. Eigenhörige und Meier >> 8.1. Generalia
Bestand
B 403 Fürstbistum Paderborn, Hofkammer

Laufzeit
1764

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Letzte Aktualisierung
05.11.2025, 15:32 MEZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • 1764

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