Sachakte

Verordnung: Alle Justiz- und Polizeibeamten werden angehalten, dass zur Wiederkehr des Tages der Völkerschlacht bei Leipzig alles unrühmliche Verhalten der Bevölkerung auf den Straßen der Orte unterbleibt

Archivaliensignatur
E 3 A, 79/1
Sonstige Erschließungsangaben
Vermerke: Deskriptoren: Leipzig

Kontext
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> B Geschichte, Topografie, Kulturpflege >> B.1 Landesgeschichte, Jubiläen, staatliche Feste, Archive
Bestand
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]

Laufzeit
Gießen, 1815 Oktober 8

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Rechteinformation
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Letzte Aktualisierung
01.07.2025, 13:40 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • Gießen, 1815 Oktober 8

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