Akte
Verordnungen, auf Grund von Beschwerden, dass fremden Reisenden Pässe ausgestellt werden, obwohl dies nicht erlaubt ist. 1. Beamte und Magistrate dürfen Pässe nur an diejenigen Reisenden ausstellen, die in der Stadt beheimatet sind. 2. Die Pässe müssen mit der Unterschrift des Bürgermeisters, oder, in dessen Abwesenheit, des ältesten Ratsmitglieds versehen sein. 3. Pässe für Geschäftsleute, die in der Stadt zu tun haben, sollen auf 4 bis 6 Wochen beschränkt werden. Bei Zuwiderhandlung wird eine Strafe angedroht. (S. 113-115)
- Archivalientitel
-
Normal - Verordnungen von 1780 - 1790
- Kontext
-
Stadtverwaltung Düsseldorf vor 1815 (alt: Bestand I) >> ältere Archivalien verschiedener Provenienz >> Normal - Verordnungen von 1780 - 1790
- Bestand
-
0-1-1 Stadtverwaltung Düsseldorf vor 1815 (alt: Bestand I) Stadtverwaltung Düsseldorf vor 1815 (alt: Bestand I)
- Laufzeit
-
(7.4.1786)
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
-
05.11.2025, 15:40 MEZ
Datenpartner
Stadtarchiv Düsseldorf. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Akten
Entstanden
- (7.4.1786)