Abschnitt

Fünfter Abschnitt. Verfahren, wenn der beabsichtigten Mühlenanlage oder Veränderung in landespolizeilicher Hinsicht HIndernisse entgegen stehen

Fünfter Abschnitt. Verfahren, wenn der beabsichtigten Mühlenanlage oder Veränderung in landespolizeilicher Hinsicht HIndernisse entgegen stehen

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Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Das Recht zu Mühlen-Anlagen jeder Art und zu Mühlen-Veränderungen nach Preußischen Gesetzen, insbesondere nach dem Edikte vom 28.10.1810 und der Allerhöchsten Kabinetsordre vom 23.10.1826, den dazu ergangenen Ergänzungen und Erläuterungen und den sonst damit in Verbindung stehenden Bestimmungen : Nebst einem Anhange, betreffend die Mühlen-Gesetzgebung in den vormals Sächsichen Landestheilen, und einem zweiten Anhange, enthaltend das Gesetz wegen des Wasserstau's bei Mühlen und Verschaffung von Vorfluth vom 15.November 1811, das Vorfluth-Edikt für Schlesien und die Grafschaft Glatz vom 20. Dezember 1746 und die Schlesische Mühlen-Ordnungvom 28. August 1777 nebst erläuternden Anmerkungen

Erschienen
1843

Letzte Aktualisierung
22.04.2025, 14:12 MESZ

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Objekttyp

  • Abschnitt

Entstanden

  • 1843

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