Urkunde
1.) Da der 1586 Belehnte im Dorf Herleshausen [Gem., Werra-Meißner-Kr.], wo zuvor kein adliger Ansitz errichtet worden war, eine ansehnliche Behau...
- Archivaliensignatur
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Urk. 14, 561
- Alt-/Vorsignatur
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Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. Printzen zu Hessen Philipsthal, Nr. 1
A I u, Landgraf von Hessen-Philippsthal sub dato
- Formalbeschreibung
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Lehnsrevers
- Bemerkungen
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Belehnte/r: Anton von Wersabe, hessischer Rat und Amtmann zu Schmalkalden
- Sonstige Erschließungsangaben
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Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: 1.) Da der 1586 Belehnte im Dorf Herleshausen [Gem., Werra-Meißner-Kr.], wo zuvor kein adliger Ansitz errichtet worden war, eine ansehnliche Behausung aus Steinen [Steinstock, heute Schloss Augustenau] mit einem Aufwand von mehr als 7.000 Gulden gebaut hatte, sollen bei einem etwaigen Aussterben der von Wersabe im Mannesstamm den Töchtern oder deren Leibserben die 7.000 Gulden ausgezahlt werden, bevor sie das Lehen zurückgeben; 2.) künftig sollen die [Untertanen] von Herleshausen nicht anders mit Steuern belastet werden, als die gemeine Ritterschaft des Fürstentums Hessen an Steuern gebilligt hat oder damit belastet wird; 3.) die Kollatur und Präsentation des Pfarrers und des Schuldieners zu Herleshausen; 4.) die früher von einzelnen Ländereien zu Herleshausen in das landgräfliche Dorf Wommen zu entrichtenden 14 Viertel und vier Metzen Frucht partim bleiben ab 1586 Juli 16 beim Lehen Herleshausen und werden an die männlichen Erben des 1586 Belehnten verliehen.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Anton von Wersabe, hessischer Rat und Amtmann zu Schmalkalden
- Kontext
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Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe W >> Wel-Wey >> Wersabe, von >> 1549-1599
- Bestand
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Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
- Laufzeit
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1593 August 21
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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10.06.2025, 09:13 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1593 August 21