Abschnitt

123. Gegen Geringere sei man höflich, auch dann, wenn man ihrer nicht bedarf. - 165. Man muß das Interesse der Tugend unterstützen.

123. Gegen Geringere sei man höflich, auch dann, wenn man ihrer nicht bedarf. - 165. Man muß das Interesse der Tugend unterstützen.

Digitalisierung: Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
A. Fr. Bg. - Der Aufgeklärte, oder Hauptgrundsätze einer wahren Politik

Erschienen
1799 -

Letzte Aktualisierung
26.05.2024, 15:54 MESZ

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Objekttyp

  • Abschnitt

Entstanden

  • 1799 -

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