Abschnitt

Caput XIII. Wie die verbrochene Straffen einzubringen

Caput XIII. Wie die verbrochene Straffen einzubringen

Digitalisierung: Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Churfürstliche Mäyntzische Ordnung/ wie es durch den Ertz-Stifft Mäyntz in Stätten unnd auff dem Landt/ in Flecken unnd Dörffern/ bey dem heyligen Gottesdienst/ in außspendung der Hochwürdigen Sacramenten/ erhaltung Kirchen unnd Schulen/ und sonsten bey andern Geistlichen Ubung- und verrichtungen von Geist- und Weltlichen Personen gehalten werden soll : [So geben und geschehen zu S. Martinsburck in unser Statt Mäyntz/ den zehenden Tag Monats Iulii Anno Domini Millesimo Sexcentesimo Decimo quinto]

Erschienen
1648 -

Letzte Aktualisierung
26.05.2025, 15:49 MESZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.

Objekttyp

  • Abschnitt

Entstanden

  • 1648 -

Ähnliche Objekte (12)