Tabaksteuer

Tabaksteuer Banderole für Feinschnitt

Bereits 1906 führten die Preußen im Deutschen Reich die bis heute übliche „Banderolensteuer“ ein, die auf jeder Packung, in Form eines Steuerzeichens (Banderole), erkennbar ist. Die Banderolen selbst, werden in der Bundesdruckerei gedruckt und nach Bezahlung der „Banderolensteuer“ an die Hersteller ausgeliefert. In unserem Magazin sind Teile, von deren Umverpackung mit Aufklebern, erhalten geblieben. Aus dem Jahr 1958 sind es –so der Aufkleber- „Steuerzeichen für Feinschnitt Preisgruppe A in Packungen zu 50 gr. 100 Bögen zu je 40 Stück = 4000 Stück (Banderolen) WERT 1050 DM“ Der Aufkleber wurde mit einem Stempel versiegelt: „Bayrisches Hauptzollamt 10. März 1958 München.

Digitalisierung: Rainer Blazejewicz

CC0 1.0 Universell

1
/
1

Standort
Freilichtmuseum Roscheider Hof, Konz
Sammlung
Genuss- und Lebensmittel
Inventarnummer
RKF 382 2020
Maße
Länge: 210 mm, Länge: 150 mm
Material/Technik
Packpapier / 2 Farbendruck

Bezug (was)
Zigarette
Feinschnitt

Ereignis
Herstellung
(wer)
(wo)
Berlin
(wann)
1958

Rechteinformation
Freilichtmuseum Roscheider Hof
Letzte Aktualisierung
15.09.2025, 07:55 MESZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
Freilichtmuseum Roscheider Hof, Konz e.V.. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.

Objekttyp

  • Tabaksteuer

Beteiligte

Entstanden

  • 1958

Ähnliche Objekte (12)