Urkunde
Urkunde Kaiser Friedrich III. Inkunabel, Einblattdruck
Regest: Kaiser Friedrich III. (1440-1493) genehmigt Herzog Gerhard II. von Jülich, Berg, Geldern, Zytphen und Ravensberg (um 1417-1475), dass die von seinem Onkel Herzog Adolf und seinen Vorfahren dem verstorbenen Grafen Johann von Loen, Herrn von Heinsberg und dessen Sohn Wilhelm von Loen, Graf von Blankenheim verpfändeten ein Viertel des Herzogtums Jülich nach dem erbenlosen Tod des Wilhelm von Loen wieder mit dem restlichen Herzogtum Jülich vereinigt werden und trägt ihm das gesamte Herzogtum zu Lehen auf. Judenburg/Österreich, den 31. August 1469. Graf Wilhelm von Blankenheim war 1468 bei einer Fehde erschlagen worden. Herzog Gerhard von Jülich und Berg hatte große Probleme, die Burgen der Grafschaft Blankenheim in Besitz zu nehmen, da sie bereits von dem Grafen von Manderscheid besetzt worden waren. Bem.: Es handelt sich um einen Frühdruck, eine sog. Inkunabel (= Drucke vor 1500) aus dem Jahre 1469, ein Jahr nach dem Tod von Johannes Gutenberg. Sehr früh hat sich der Kaiser des neuen Mediums (Buchdruck) bedient und seine Rundschreiben und Erlasse drucken lassen. Wasserzeichen "P"
- Archivaliensignatur
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0-2-1 Urkunden A(alter Sammlungsbestand), durch Ankäufe noch fortgeführt, 0-2-1-136.0000
- Kontext
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Urkunden A(alter Sammlungsbestand), durch Ankäufe noch fortgeführt
- Bestand
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0-2-1 Urkunden A(alter Sammlungsbestand), durch Ankäufe noch fortgeführt Urkunden A(alter Sammlungsbestand), durch Ankäufe noch fortgeführt
- Laufzeit
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1469 August 31
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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17.09.2025, 14:50 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1469 August 31