Gliederung

Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (2206)

Federführung liegt beim Bundesministerium der Justiz.

Kontext
Bundesministerium für Wirtschaft >> Gewerblicher Mittelstand, Absatzwirtschaft, Leistungssteigerung (Abt. II) >> Wettbewerb allgemein (Marktregelung) (22 bis 23)
Bestand
BArch B 102 Bundesministerium für Wirtschaft

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Letzte Aktualisierung
30.01.2024, 14:12 MEZ

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