Abschnitt (Publikation)
§. 30. 6. Wegen Zuziehung des gemeinschaftlichen Schuldners.
- Sprache
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Deutsch
- Erschienen in
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Verordnung wegen Verbesserung des gerichtlichen Verfahrens im Herzogthum Oldenburg : de dato Eutin den 27 Jan. 1787.
- Förderung
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Deutsche Forschungsgemeinschaft
- Letzte Aktualisierung
- 11.02.2026, 09:18 UTC
Datenpartner
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Abschnitt