Urkunde

Verkauf einer Rente an den Pfarrer Werner von Ehringen zu Volkmarsen

Archivaliensignatur
Urk. 15, 208
Formalbeschreibung
Spätere Ausfert. Pergt., geschrieben ungefähr in der Mitte d. 15. Jahrh., mit dem anhängenden Stadtsiegel. (2)
Bemerkungen
(1) Ursprünglich 3 Mark lötiges Silber

(2) Das Siegel ist das, welches im 14. und im 15. Jahrh. bis 1467 im Gebrauche war, es handelt sich wohl hier um eine Neuausfertigung, welche c. 100 Jahre später stattfand, und wahrscheinlich dadurch veranlaßt wurde, daß der Zins von 3 Mark in einen solchen von 5½ Goldgulden umgewandelt wurde.

Sonstige Erschließungsangaben
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: 1358 uff St. Albanis tag.

Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Bürgermeister und Schöffen der Altstadt zu Kassel (Cassel) verkaufen Herrn Wernher von Ehringen (Bringen), Pfarrer zu Vollmarshausen (Volmershusen), eine Rente von 5 1/2 Goldgulden (1) Kasseler Währung für 42 Mark lötiges Silber gleicher Währung, die der Käufer bezahlt hat, und zwar 30 Mark in guten alten Tornosen und 12 Mark in lötigem Silber. Die Rente soll jährl. an den Käufer auf Lichtmeß aus dem Rathause gezahlt werden, Solange er lebt, und nach seinem Tode an den, der dann den Altar Johannes d. T. auf dem Chore zu dem Ahnaberg (Anenberge) 'in der tiptsiden gelegin' innehat, fallen. Den Verkäufern bleibt jederzeit der Rückkauf für die gleiche Münze vorbehalten, sollten dann zu der Zeit die Tornose 'vorslaige' sein, so sollen sie mit lötigem Silber bezahlt werden. Nach dem Rückkaufe soll das Geld mit des Propstes von Ahnaberg und ihrem Rate in einer Rente angelegt werden, die ewig dem Altare verbleiben soll, das Geld soll alsdann zunächst, bis es angelegt wird, bei der Priorin zu Ahnaberg und den andern zwei Jungfrauen, die des Klosters Siegel in Verwahrung (beslossen) haben, hinterlegt werden. Weiter ist vereinbart, daß die Aussteller von dem Hause bei dem Ahnaberg und von einem Hofe vor dem Ahnaberger Tore, die des † Pfarrers Herrn Curdes Eigentum waren, keinerlei Geschoß oder Dienst heischen sollen, solange Werner lebt; nach seinem Tode soll der Inhaber des Altares ihnen dann darvon nach Vereinbarung entrichten (als er daz an unser fruntschaff gehabin mag). - Siegler: - - Vgl. die folgende Nr. 225, insbesondere das dort vorhandene Rubrum. - - Vgl. Reg. Nr. 217, 225. Altes Repertorium Seite/Nr.: 70,100; []

Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: Rückw. Rubrum d. 16. Jahrb.: Item 5½ gulde uber . . . Johannes bapt.

Vermerke (Urkunde): Siegler: die Aussteller mit dem Stadtsiegel.

Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest Schultze Nr. 224

Kontext
Kloster Ahnaberg - [ehemals: A II] >> 1351-1360
Bestand
Urk. 15 Kloster Ahnaberg - [ehemals: A II]

Laufzeit
1358 Juni 21

Weitere Objektseiten
Letzte Aktualisierung
05.11.2025, 16:15 MEZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
Hessisches Staatsarchiv Marburg. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.

Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1358 Juni 21

Ähnliche Objekte (12)