Urkunde

Der kurkölnische Offizial genehmigt die Cession von Ländereien zweier Vikarien der Pfarrkirche zu Uerdingen an die Abtei Kamp.

Archivalientitel
Bürgermeister, Schöffen und Rat der Stadt Uerdingen beurkunden, dass sie in ihrer Eigenschaft als Kollatoren der Muttergottes- und der St. Catharinenvikarie an der Pfarrkirche daselbst, nachdem in Folge einer großen Überschwemmung des Rheins im Herbst 1564, darauf folgenden harten Winters und starken Eisgangs zum Schutz der dadurch gefährdeten Stadt und umliegenden Ländereien seitenes des Kurfürsten Friedrich (IV.), Erwählten zu Köln, im Einverständnis mit Hermann, Grafen von Neuenahr und Meurs der Befehl ergangen sei, die Besitzer von Ländereien, welche an den Rhein anstoßen, sollten vor denselben auf eigene Kosten Kribben anlegen und dieselben durch Pfosten und dergleichen schützen und nachdem die benannten Inhaber der vorerwähnten beiden Vikarien wegen zweier nach Grenznachbarn und Flurlage näher bezeichneten Vikarien-Ackerlandparzellen von dem vorgedachten Befehl auch betroffen, ihnen erklärt hätten, sie seien nicht im Stand, die befohlenen Anlagen zu betreiben, mit Konsens und in Gegenwart der beiden Vikare dem Abt Richard und dem Konvent von Kamp, welche sie erbeten, die erforderlichen Anlagen eventuell zu machen, die in Rede stehende Vikarien-Ackerlandparzelle gegen eine Erbrente für jeden der beiden Vikare von jährlich 1 Raderalbus zu bleibendem Eigentum cediert haben. Datum off mitwochen den zehnden tag monatz Decembris in unser heren thausent funffhundert sechsz und sechszzigsten jare.
Formalbeschreibung
Vermerke: Siehe oben, Nro. 974 (1566 Dezember 10)

Kontext
Abtei Kamp, Urkunden (AA 0345) >> 1. Urkunden >> Bürgermeister, Schöffen und Rat der Stadt Uerdingen beurkunden, dass sie in ihrer Eigenschaft als Kollatoren der Muttergottes- und der St. Catharinenvikarie an der Pfarrkirche daselbst, nachdem in Folge einer großen Überschwemmung des Rheins im Herbst 1564, darauf folgenden harten Winters und starken Eisgangs zum Schutz der dadurch gefährdeten Stadt und umliegenden Ländereien seitenes des Kurfürsten Friedrich (IV.), Erwählten zu Köln, im Einverständnis mit Hermann, Grafen von Neuenahr und Meurs der Befehl ergangen sei, die Besitzer von Ländereien, welche an den Rhein anstoßen, sollten vor denselben auf eigene Kosten Kribben anlegen und dieselben durch Pfosten und dergleichen schützen und nachdem die benannten Inhaber der vorerwähnten beiden Vikarien wegen zweier nach Grenznachbarn und Flurlage näher bezeichneten Vikarien-Ackerlandparzellen von dem vorgedachten Befehl auch betroffen, ihnen erklärt hätten, sie seien nicht im Stand, die befohlenen Anlagen zu betreiben, mit Konsens und in Gegenwart der beiden Vikare dem Abt Richard und dem Konvent von Kamp, welche sie erbeten, die erforderlichen Anlagen eventuell zu machen, die in Rede stehende Vikarien-Ackerlandparzelle gegen eine Erbrente für jeden der beiden Vikare von jährlich 1 Raderalbus zu bleibendem Eigentum cediert haben. Datum off mitwochen den zehnden tag monatz Decembris in unser heren thausent funffhundert sechsz und sechszzigsten jare.
Bestand
AA 0345 Abtei Kamp, Urkunden (AA 0345)

Laufzeit
1567 Januar 18

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Provenienz
Diverse Registraturbildner
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Letzte Aktualisierung
05.11.2025, 15:41 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1567 Januar 18

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