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OKD Müller gibt den Startschuss ab für einen neuen
Inhalt: OKD Müller gibt den Startschuss ab für einen neuen Start des Flugplatzes Niershorst, rechts neben ihm der Geschäftsführer der Flugplatzgesellschaft Hans Busch
- Reference number
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18777
- Material
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Repro
- Context
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Fotosammlung Kreis Viersen >> Personen A - Z, Personengruppen
- Holding
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LS Fotosammlung Kreis Viersen Fotosammlung Kreis Viersen
- Indexentry person
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Busch, Hans
Müller, H. Rudolf
- Indexentry place
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Grefrath
- Date of creation
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12.05.1969
- Other object pages
- Delivered via
- Last update
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24.06.2025, 1:14 PM CEST
Data provider
Kreisarchiv Viersen. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Bild / Foto
Time of origin
- 12.05.1969
Other Objects (12)
![Auszug aus dem Leonberger Gerichtsprotokoll über die Verhandlung des Alexander Busch aus Feuerbach vor Vogt und Gericht zu Leonberg betr. Die Urfehdeverschreibung des Busch, der sich verdächtigerweise in einer Scheuer aufgehalten und in Rotenberg [Stadt Stuttgart] einem Mann einen Degen, einem anderen Mann einen Degen, einem anderen ein Barett gestohlen, sowie an einem anderen Ort einem Dritten Geld entwendet hatte. Sein Bruder Hans Busch aus Feuerbach leistet Bürgschaft für ihn.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/bfa30649-e2e4-4ca4-be38-827b5d09b6b3/full/!306,450/0/default.jpg)
Auszug aus dem Leonberger Gerichtsprotokoll über die Verhandlung des Alexander Busch aus Feuerbach vor Vogt und Gericht zu Leonberg betr. Die Urfehdeverschreibung des Busch, der sich verdächtigerweise in einer Scheuer aufgehalten und in Rotenberg [Stadt Stuttgart] einem Mann einen Degen, einem anderen Mann einen Degen, einem anderen ein Barett gestohlen, sowie an einem anderen Ort einem Dritten Geld entwendet hatte. Sein Bruder Hans Busch aus Feuerbach leistet Bürgschaft für ihn.
![Georg Krug, Hafner aus Schwabsberg [Kr. Aalen], wegen Bruchs einer älteren Friedensverschreibung gegen den Hafner Hans Busch aus Sindelfingen ebenda gef., gelobt zur Strafe 10 fl und die für seine Haft angelaufenen Kosten zu bezahlen, im Uneinbringlichkeitsfalle aber sofort über den Rhein zu ziehen und erst zurückzukehren, wenn er seine Strafe begleichen könne und schwört U.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/87e4fab4-60e5-4f81-bf72-f08be0178ab4/full/!306,450/0/default.jpg)