- ISBN
-
3-931133-00-1
- Inventory number
-
Ge 7 Lip
- Extent
-
23 cm
- Language
-
Deutsch
- Subject (what)
-
Zwangsarbeit
Fremdarbeiterin
Geschichte
Arbeitsbedingungen
- Subject (when)
-
1995
- Contributor
-
Lipski, Wladimir
Tschaly, Bogdan
Carl
- Published
-
Carl
- Other object pages
- Delivered via
- Rights
-
MONAliesA Feministische Bibliothek
- Last update
-
25.01.2023, 9:53 AM CET
Data provider
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Object type
- Buch
Associated
- Lipski, Wladimir
- Tschaly, Bogdan
- Carl
Time of origin
- Carl
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![Von Gottes Gnaden, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. [er]c. Nach Vorschrift Unserer höchsten Verordnung vom 9ten März 1765. wegen des unter Unserer Garantie errichteten Leihhauses, haben bisher die Leihhausscheine von 3 zu 3 Monaten prolongiret ... : Gegeben in Unserer Stadt Braunschweig, den 20ten April 1770](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/06f70fc1-b6bb-4bed-bcbf-e3864f3404ad/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. [er]c. Nach Vorschrift Unserer höchsten Verordnung vom 9ten März 1765. wegen des unter Unserer Garantie errichteten Leihhauses, haben bisher die Leihhausscheine von 3 zu 3 Monaten prolongiret ... : Gegeben in Unserer Stadt Braunschweig, den 20ten April 1770
![Von Gottes Gnaden, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. [et]c. Demnach uns vorgetragen worden, welchergestalt Unsere, wider die Mißbräuche beym Ausspielen der Sachen, unterm 9. December vorigen Jahrs ergangene gnädigste Verordnung bis daher so wenig ihren Zweck erreicht habe ... : Gegeben in Unserer Stadt Braunschweig, den 9. December 1772](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/cdb157a9-90f2-43f0-8226-4467a5c2b9bb/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. [et]c. Demnach uns vorgetragen worden, welchergestalt Unsere, wider die Mißbräuche beym Ausspielen der Sachen, unterm 9. December vorigen Jahrs ergangene gnädigste Verordnung bis daher so wenig ihren Zweck erreicht habe ... : Gegeben in Unserer Stadt Braunschweig, den 9. December 1772
![Von Gottes Gnaden Wir Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. Fügen allen und jeden, die bey Unsern höhern Justiz-Collegiis zu verrichten und daselbst active oder passive entweder für sich oder in Vollmacht ... zu handeln haben, hiemit zu wissen: Demnach Wir mißfällig wahrgenommen, daß die zum Versuch der Güte unter den Parteien angesetzten Termine mehrentheils fruchtlos gewesen, und der davon gehoffete Nutzen nicht erreichet werden mögen ... : [Gegeben in Unser Vestung Wolfenbüttel, den 15ten April 1747.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/997396b8-8de1-4010-8782-cfa9959e6973/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Wir Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. Fügen allen und jeden, die bey Unsern höhern Justiz-Collegiis zu verrichten und daselbst active oder passive entweder für sich oder in Vollmacht ... zu handeln haben, hiemit zu wissen: Demnach Wir mißfällig wahrgenommen, daß die zum Versuch der Güte unter den Parteien angesetzten Termine mehrentheils fruchtlos gewesen, und der davon gehoffete Nutzen nicht erreichet werden mögen ... : [Gegeben in Unser Vestung Wolfenbüttel, den 15ten April 1747.]
![Von Gottes Gnaden, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. [et]c. Es ist zwar bereits durch Unsere gnädigste Verordnung vom 2. May 1750. festgesetzet, daß alle, und jede, welche die Biersteuer, und Accise, oder die Brandteweins-Accise gepachtet, mit der Zahlung über 8. Tage, nach Ablauf des in den Pacht-Contracten gesetzten Termini zurück bleiben werden ... : Gegeben in Unserer Stadt Braunschweig, den 21. November 1771](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/e4cedad4-c6a2-4348-9d7a-6136284e166d/full/!306,450/0/default.jpg)