Archivale

Lehenbrief

Regest: Conlin Pfiffer zu Undingen gesessen bekennt für sich und seine Erben, daß er als Erblehen bestanden hat von Johannes Stunder und Hans Wallenstain, unser lieben Frauen und der Heiligen zu Reutlingen Pflegern, derselben Hof und Gut zu Undingen mit allen seinen Rechten, Gewohnheiten und Zugehörden, den vormals Conrat Schainbuch innegehabt und gebaut hat. Darein gehören Haus, Hof, Scheuer, Kornhaus, Hofraiti und ein Garten daran, der ungefähr 1 Mannsmahd groß ist, 34 Juchart und 2 Stränglein Ackers - steht 1 Juchart in Span +) - und 16 1/2 Mannsmahd Wiesen und 1 Hofstatt, die 1/2 Viertel groß ist. Er hat den Hof als Erblehen bestanden um 4 Scheffel und 2 Simri guter gerütroter (gesiebt) Vesen und um 6 Scheffel und 2 Simri Haber Kaufmannsgut ++) und 4 Schilling Heller, alles jährlich auf St. Martins Tag zu geben und gen Reutlingen in ihren Kasten zu liefern in Kaufmannsgut, das geblich und nehmlich +++) sei nach Erkenntnis der geschworenen Kornmesser zu Reutlingen. Außerdem sollen Pfiffer und seine Erben die 16 1/2 Schilling Heller, die jährlich aus dem Hof den Heiligen zu Undingen an die Mess gehen, richten und geben. Er und seine Erben sollen den Hof in guten Ehren und rechtem Bau halten. Er setzt dafür als Bürgen seinen Schwäher Hans Epp, zu Undingen gesessen. Dieser erklärt, daß er die Bürgschaft übernimmt. Der Hof darf nicht von Erbschaft wegen oder aus sonst einem Grunde zerteilt werden. Pfiffer und seine Erben können ihre Rechte und Lehenschaft an dem Hofe verkaufen. Doch sollen sie dann den Heiligenpflegern einen Maier geben, der dazu geschickt ist. Andernfalls ist der Hof wieder heimgefallen, und die Heiligenpfleger können ihn leihen, an wen sie wollen.

Archivaliensignatur
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 1126
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pg.
Sonstige Erschließungsangaben
Siegel (Erhaltung): Siegel fehlen, sind abgeschnitten

Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Conrat Pflum von Kusterdingen, Bürger u. Hans Vol, Richter zu Reutlingen

Genetisches Stadium: Or.

Bemerkungen: +) bedeutet wohl, daß darum ein Rechtsstreit lief
++) Fischer: Schw. WB: ausgezeichnete Ware, wie sie für den Handel sein muß
+++) Fischer: Schw. WB: was gern genommen wird, genehm, gangbar

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 2 Kaufbriefe, Zinsbriefe u.ä. 1311-1547
Bestand
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)

Laufzeit
1482 Oktober 11, Freitag vor St. Gallen Tag

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Letzte Aktualisierung
20.03.2025, 11:14 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1482 Oktober 11, Freitag vor St. Gallen Tag

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