Archivale

Patent (= amtliches Ersuchen) betr. Urfehdebrecher

Regest: Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Reutlingen teilen mit, dass vor kurzer Zeit Mathes Hürtner, Gerber, und Hans Jacob Groner, Metzger, beide Reutlinger Bürger, wegen gröblich verübten Excesses (= Ausschreitung) über die Donau relegiert (= ausgewiesen) wurden dergestalt, dass sie ohne erlangte Begnadigung nicht wieder in die Stadt und ihr Gebiet kommen sollen. Obwohl sie eine Urfehde von sich gegeben haben, dem nachzukommen und sich stracks über die Donau zu begeben, so müssen Bürgermeister und Rat wider alles Erwarten vernehmen, dass die beiden weder dem Urteil noch der beschworenen Urfehde gehorcht haben, sondern meineidig sich in benachbarten Orten um das hiesige Revier (= Gebiet) aufhalten und bedrohliche Reden gegen die Obrigkeit und gegen Bürger hören lassen. Damit man vor ihnen gesichert sei und Unglück verhütet werde, so wollen Bürgermeister und Rat ihren Ratschreiber an alle benachbarten Schultheissen und Beamten abfertigen und mittelst gegenwärtigen Patents, das an jedem Ort vorzuweisen ist, dieselben freundlich ersuchen, wenn die beiden relegierten Personen, von denen der Metzger ein schwarzes, krauses, der andere bräunliches Haar hat, sonst aber beide gleicher Statur und mittelmissiger +) Personen sind, bei ihnen in Wirtshäusern oder sonst betreten (= getroffen) würden, sie alsbald handfest zu machen, das nach Reutlingen unverweilt mitzuteilen und dann gegen Auslieferung gebührenden Revers folgen zu lassen. Deswegen sollen auch dem Amtmann oder Schultheissen 10 fl verehrt werden.

Dorsal-/Marginalvermerke: Darunter wird die Kenntnisnahme bescheinigt von den Schultheissen zu Unterhausen, Oberhausen, Mittelstadt, Kirchentellinsfurt, Pliezhausen und dem Amtmann zu Altenburg.

Archivaliensignatur
A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7400
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pap.
Sonstige Erschließungsangaben
Siegel (Erhaltung): Papiersiegel der Stadt Reutlingen

Bemerkungen: +) Vermutlich soll hier "mittelmässig" bedeuten, dass die beiden weder als besonders gross noch klein, weder als besonders mager noch dick auffallen.

Genetisches Stadium: Or.

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 19 Urfehden
Bestand
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)

Laufzeit
1671 Juli 23

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Letzte Aktualisierung
20.03.2025, 11:14 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1671 Juli 23

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