Monografie | Rechenbuch
Schweizer Rechenbuch für den gemeinen Mann : Mit vielen ausgearbeiteten Aufgaben und Exempeln erläutert ; Nebst Nachweisung mancherley Vortheile im gemeinen Rechnen
- Standort
-
Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
- VD 18
-
VD18 90461991
- Umfang
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1 ungezähltes Blatt, 2 ungezählte Seiten, 291 Seiten ; 8°
- Sprache
-
Deutsch
- Anmerkungen
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Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2016. TIFF, Vers.6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital)
[Jacob Tobler]
VD18 90461991
Holzmann/Bohatta: Dt. Anonymenlexikon, Bd. 33, 1961. Nr.10779
- Reihe
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VD18 digital
- Urheber
- Beteiligte Personen und Organisationen
- Erschienen
-
Bern : In Kommißion bey der Typographischen Gesellschaft , 1791 -
- Letzte Aktualisierung
-
26.05.2025, 15:47 MESZ
Datenpartner
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Rechenbuch ; Monografie
Beteiligte
Entstanden
- Bern : In Kommißion bey der Typographischen Gesellschaft , 1791 -
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Die (so genannte) Bremer-Münze, Das ist: Eine kurze, doch gründliche Anweisung zu der vortreflichen Rechen-Kunst, auf Linien und Ziefern, sowol nach der Practic als gemeinen Art, zu gebrauchen : In welcher alle Kaufmanns-Handlung, und Wechsel, dieser und anderer benachbarten Städte und Länder, Münz- und Gewichts-Vergleichung, samt andern nützlichen Sachen, gründlich vorgestellet, mit dazu dienenden Aufgaben erkläret, daß ein Aufahender, nebst mündlicher Unterrichtung, daraus bald fertig rechnen lernen kann
Die (so genannte) Bremer-Müntze : Das ist: Eine kurtze, doch gründliche Anweisung zu der vortreflichen Rechen-Kunst/ auf Linien und Zifern, sowol nach der Practic als gemeinen Art, zu gebrauchen : In welcher alle Kaufmanns-Handlung, und Wechsel, dieser und anderer benachbarten Städte und Länder, Müntz-und Gewichts-Vergleichung, samt andern nützlichen Sachen, gründlich vorgestellet, mit dazu dienenden Fürgaben erkläret, daß ein Anfahender, nebenst mündlicher Unterrichtung, daraus bald fertig rechnen lernen kan