Bestand

Strom-, Schifffahrts- und Zollsachen (Bestand)

Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.

Vorwort

Die Repositur 19 Strom-, Schifffahrts- und Zollsachen wurde bereits bei der ersten Ordnung der kurfürstlichen Akten durch Erasmus Langenhain und Johann Zernitz Anfang des 17. Jahrhunderts mit angelegt. Im Repertorium des Archivars Zernitz sind die Akten der Repositur 19 bis etwa zum Jahr 1600 noch in (relativer) chronologischer Reihung unter alphabetischer Bezeichnung der Konvolute verzeichnet (1). Konzipiert war sie für die Aufnahme sowohl der Reichsschifffahrts- und Zollsachen, als auch der Schifffahrts- und Zollsachen der Kurmark. Die Nachträge von anderer Hand zu dieser ersten Verzeichnung (2) datieren hauptsächlich aus der Zeit 1612 bis 1630 und lassen keine Chronologie mehr erkennen. Der Archivar Christoph Schönbeck erkannte "diese[n] Methodus" - das alte Prinzip der chronologischen Reihung und äußerst unvollständigen Verzeichnung - als unzulänglich und entwickelte eine neue alphabetische Ordnung von sachlichen und geographischen Betreffen. Am 19. Februar des Jahres 1641 begründete er sein Vorgehen in einem ausführlichen Vorwort zu seinem ersten Entwurf dieser Ordnung, der noch im Zernitzschen Repertorium enthalten ist (3).
Dieser erste Entwurf Schönbecks zur Neuordnung (4) der Strom-, Schifffahrts- und Zollsachen zeigt bereits dieselbe Anordnung der geographischen und sachlichen Betreffe nach dem Alphabet, wie sie noch trotz der Neubearbeitung des Bestands durch die Archivarin Meta Kohnke im Jahr 1962 in Merseburg beibehalten wurde. Im Entwurf hatte Schönbeck ursprünglich die litterierte Bezeichnung der Konvolute vorgesehen, wie sie heute noch im Bestand "I. HA Geheimer Rat, Rep. 9 Allgemeine Verwaltung" in Gebrauch ist. Über den durchgestrichenen Litterierungen findet sich Schönbecks Kommentar "dieser Buchstab ist nicht sonderlich nütz[lich]", wie auch deren Änderung in eine numerische Bezeichnung. Diese von ihm angelegte Nummerierung ist bis heute Bestandteil der Signaturen und wurde lediglich weiter ausdifferenziert, wo neue Betreffe hinzukamen oder Konvolute wegen verstärkten Zuwachses faszikuliert oder anderweitig untergliedert wurden. Aus Schönbecks Reinschrift der Verzeichnung des Bestands im Allgemeinen Repertorium wurde schließlich Ende des 17. Jahrhunderts die lange Zeit gültige Endfassung ins Kurmärkische Hauptbuch übertragen.
Durch Kohnke wurde 1962 im Zuge einer einfachen Neuverzeichnung bei Beibehaltung der alten Ordnung ein maschinenschriftliches Findbuch erstellt, womit die Erschließung allerdings nicht wesentlich vertieft wurde. Sie schrieb in ihrer Vorbemerkung zum Findbuch: "Die Konvolute, die alphabetisch nach Ländern, Zollstätten und Flüssen aufgebaut sind (mit Ausnahme der Nummern 17, 94 und 103 - 106) bilden ein durchaus brauchbares Ordnungsschema, sieht man von der Tatsache ab, daß für Sachsen, mit dem naturgemäß viele Zollsachen wegen der unmittelbaren Nachbarschaft und der Elbe anfallen mußten, kein besonderes Konvolut angelegt wurde. Die Akten über die Zollangelegenheiten mit Sachsen sind in der Nr. 103 b untergebracht, die im Laufe der Zeit zu einer "Varia"-Gruppe wurde. Überhaupt war die Verteilung der Akten auf die einzelnen Konvolute inkonsequent, und so finden wir heute viele Vorgänge, die ein und dieselbe Sache betreffen, in zwei verschiedenen Konvoluten untergebracht. Bei der Neuverzeichnung tauchte daher die Frage einer Bereinigung dieser Inkonsequenzen auf." Man entschied sich damals gegen eine Neuordnung, wie auch gegen ein Verweissystem und erschloss stattdessen zusätzlich mittels eines ausführlichen Sach-, Orts- und Personenregisters. Im Zuge dieser Bestandsbearbeitung wurde die Bestandsabgrenzung für die Akten aus der Zeit nach 1811 durchgeführt und damit auch die Akten der Elbschifffahrtskommissionen (ehemaliges Konvolut Nr. 26, Laufzeit 1819 - 1854) ausgesondert. Letztere sind jetzt als Bestand "I. HA Rep. 113 A Preußischer Bevollmächtigter bei der Elbeschifffahrtskommission" aufgestellt.
Im Jahr 2010 erfolgte zunächst die Datenbankeingabe der Verzeichnungsangaben auf der Grundlage des maschinenschriftlichen Findbuchs sowie in den Jahren darauf die redaktionelle Bearbeitung der Datenbankeinträge. Dabei wurden die Angaben, wo es notwendig erschien und in Einzelfällen unter Hinzuziehung der Akten, teilweise überarbeitet sowie die vorliegende Klassifikation entwickelt. Die angewendete Klassifikation basiert zum größeren Teil noch auf der Betreffsystematik Schönbecks, unter Modernisierung der Sachbegriffe und geographischen Bezeichnungen. Nur wenige Klassifikationsgruppen wurden neu gebildet oder zusammengefasst. Die so gebildeten Untergruppen wurden sieben Obergruppen zugeordnet. Vorangestellt wurden Bestallungssachen sowie übergreifende, generalisierende Sachbetreffe zu Zoll-, Schifffahrts- und Handelsangelegenheiten. Die darauffolgenden geographisch orientierten Klassifikationspunkte wurden in eine Obergruppe der Gewässer (A-Z), eine Obergruppe brandenburg-preußischer Orte (A-Z), sowie eine Obergruppe auswärtiger Orte (A-Z) unterteilt. Die Zuordnung der Orte erfolgte nach der Herrschaftszugehörigkeit zum Zeitpunkt der Erwähnung in den vorliegenden Akten. Diese Ordnung, die im Kern noch der Ordnung Schönbecks entspricht, bringt nach wie vor bei der systematischen Suche die auch schon von Kohnke beschriebene Problematik mit sich, dass sowohl unter dem Namen eines gesuchten Ortes, als auch unter den Gewässern, an denen dieser Ort lag, recherchiert werden kann bzw. sogar muss. Auch bei der Suche nach bestimmten Gewässern müssen immer auch die Aktengruppen zu den daran befindlichen Orten hinzugezogen werden. Schließlich enthalten auch die sachsystematischen, vorangestellten Aktengruppen Informationen zu einzelnen Orten und Gewässern. Vor diesem Hintergrund ersetzen die Möglichkeiten der Datenbankrecherche inzwischen die früher notwendige Indexierung der Verzeichnungsangaben.
Durch die neue Klassifikation kommt es im Findbuch zu Springnummern. Eine dem Findbuch angefügte Konkordanz verzahnt die Signatur und die Klassifikationsgruppe. Der Bestand enthält 1000 Verzeichnungseinheiten.


Der Bestand lagert derzeit im Außenmagazin.

Die Akten sind auf gelben Bestellzetteln wie folgt zu bestellen:
I. HA, Rep. 19, Nr. .

Zitierweise:
GStA PK, I. HA Geheimer Rat, Rep. 19 Strom-, Schifffahrts- und Zollsachen, Nr. .



Berlin, im August 2016 (F. Mücke, AInsp'in)



(1) GStA PK, Sammlung Altfindbücher, M 632, Bl. 339 r ff., es fehlt das erste Blatt dieser Verzeichnung.
(2) Dgl., Bl. 343 r ff.
(3) Dgl., Bl. 347 r - 349 r, siehe Transkription im Anhang, S. VII f.
(4) Dgl., Bl. 349 v - 352 v.




Ausgewählte Literatur:

Gerhard Schlimpert. Die Gewässernamen Brandenburgs, Brandenburgisches Namenbuch Bd. 10, vollendet durch Reinhard E. Fischer, Weimar 1996

Acta Borussica. Denkmäler der Preußischen Staatsverwaltung im 18. Jahrhundert., hg. von der Preußischen Akademie der Wissenschaften, 42 Bde., Berlin 1892-1982; besonders: Reihe 2, Abt. A Getreidehandelspolitik und Reihe 2 Abt. C Handels-, Zoll- und Akzisepolitik



Anhang

GStA PK, Sammlung Altfindbücher, M 632, Bl. 347 - 352:
[Bl. 347 r] Anno 1641 den 19. Februar
Dieser methodus mitt den zoll und schiffsachen hatt so, wie er â pagina 664 biß 683 alhier eingeschrieben, darundter doch noch pagina 674 desideriret wirdt, meinem erachten nach, weidter bey häuffung der materien nicht können bestehen, aus uhrsachen, weil 1. bey öffnung der convoluten, ich viel dinges darin gefunden, so gantz nicht eingeschrieben gewesen. Ist es den nicht eingeschrieben und die öhrtter in den convoluten nicht separiret, wem wirdt dan woll möglich seyn, das gefordte hervor zu langen? 2. So findet man darin auch gantz keine ordnung, weil die elb-, oder- und boyschiffung, item Lüneburg, Meckelnburg, Hamburg etcetera alles durcheinander geleget, und gantz nicht methodice durchgehend, und wie ein solches vortreffliches werck woll meritirte, tractiret worden. 3. Ist auch darüber gantz kein index, so weinig als über die reichs-, merckischen, preußischen und jülischen sachen, bey diesem archiv zu finden. Und ob zwar, mit verlierung vieler zeitt, und vieleicht dazu noch woll ohne erkendtnüß und belohnung, zu meiner nachricht, ich mich deßen undternommen und aus allen repertoriis, nach meinem vermögen, daz eingeschriebene extrahiret gehabt, so ist [Bl. 347 v] es doch alles ein imperfect werck, weil nicht der dritte theil von den vorhandenen sachen eingeschrieben (so ich zu meinem theil pro supervacuo et laboriosissimo opere haldte, dan sonsten der numerus repertoriorum, sich gar zu mechtig heuffen würde) und dazu eilend, wie es die damahlige schwirigkeidt erfordte, verrichtet worden. 4. Finden sich undter den merckischen landtsachen repositur 21 et repositur 22 fast viel elb-, oder-, boy- und schiffahrtsstücken, die alle hieher, wo dem wercke soll sein recht geschehen, noch müßen reponiret werden. Sonsten muß diese distraction der materien nothwendig eine disordre (welche der rechte nodus Gordianus bey diesem werck, über welches aufflösung noch woll einer und der andere [auf] die erde wirdt komen müßen, und ohne vleißige durchlesung aller materien und derselben methodica repositione, nümmer wirdt können vollendet werden) diese aber entlich, temporis successu, eine totalem confusionem generiren. Derselben aber nu meiner pflicht nach, und so viel an mir ist, vorzukommen, so habe ich nach folgenden methodum, so viel diese 19. repositur betrifft, hervorgesuchet: allen wirdt er sonder zweiffel, wies auch mitt anderen sachen pfleget daher zugehen, woll nicht gefallen. Wer aber nu davon [Bl. 348 r] iudiciren will, der sehe sich zuvor sowoll in den schiffsachen, als andern geschriebenen repertoriis, nicht cursorie und oben hin, sundern cum iudicio quodam, woll umb, ob er auff begebende Fälle, nur die eingeschriebene, viel weiniger aber noch die uneingeschriebene und doch in den convoluten steckende stück, wen sie weren begeret worden, ohne betrac[h]t und beneficio dieses methodi, eilig hette würden finden können? Ich haldte es gantz nicht davor und woldte ihn mitt der probe sahtsam convinciret haben. Will einer den nachmahls diesen methodum verbeßern, so mißgönne ich ihm den ruhm zwar nicht, aber er erkenne auch mitt favorablem gemüet meine fast mühesahme und wollgemeinste arbeidt, die in bald folgender abtheilung bestehet, welcher mitt den remissionibus noch viel füglicher kann geholffen und daz auffsuchen dadurch facilitiret werden. Mir ist es unglaublich schwer gefallen, bey dem alten methodo, die in der registratur hauffenweiß gefundene, verworffene und zerstrewete stück recht und der gebür nach zu placiren. Nach dem itzigen aber wirdt es leicht seyn, und will ich itzo ehe[r] hundert, als zuvor 20 zu recht legen und über kurtz oder lang, ohne einige difficultet wieder zu finden wißen. Die größeste mühe aber hiebey wirdt seyn, daß man sich [Bl. 348 v] nicht verdrießen laße, nur nach dem A.B.C., welches ja ein geringes, so woll in diesem 19. als 21. repositum als auch bey den reichs-, preußischen, jülischen, meisterthumbs und besekowschen sachen (wen sie nur erst ein mahl nach dem abgefaßeten und darüber vorhandenen methodo recht werden auseinander gelesen seyn) einen und andern ohrtt hervor zu suchen, und die darin gehörige piecen oder stück, wie ichs angefangen, nach der jahrzall recht zu legen. Gibt den ein boge ein justes convolut, so kann es litteriret, (maßen es bey den boy-, elb-, und oderschiffahrts-convoluten befindlich, dabey inwendig alle mahl ein directorium) und dan darauff, nach den angezogenen directoriis, in ein absonderliches buch fein sauber, also daß man hindter jedem convolut etwaz spatii laße, eingetragen und dan entlich zum überfluß, die vornembsten stück compendiose extrahiret werden. So köndte man dem werck helffen und daz hierdurch erlangen, worauff man mitt nutz fußen köndte. Allein requiriret es einen assiduum laborem, iudicium und continuation, welches die dreyfache schnur, womitt man ein solch amplissimum corpus bezwingen und regieren kann. Findet man nu auch hierundter etliche stück die übel und nicht a propos weren escartiret und reponiret worden, [Bl. 349 r] so wolle mans meiner impossibilitet, alle materien in solcher engen zeitt und bey solchen verworrenen sachen durchzulesen, wollgeneigt zu legen; deswegen ich auch utilia cum inutilibus hindterleget, welche nicht eh[e]r füglich können reponiret werden, biß die materien zusahmen getragen worden, und als dan eine, zwo oder drey persohnen dem lesen vaciren; davon in einem bedencken weidtleuffiger kann meldung geschehen. Ne reprenez le tout, songez y plustost comme vous le pouvez faire mieux. Christoph Schönbeck. Manu propria



Zitierweise: GStA PK, I. HA GR, Rep. 19

Bestandssignatur
I. HA GR, Rep. 19
Umfang
Umfang: 13 lfm (1000 VE); Angaben zum Umfang: 13 lfm (1000 VE)
Sprache der Unterlagen
deutsch

Kontext
Tektonik >> ZENTRALE VERWALTUNGS- UND JUSTIZBEHÖRDEN BRANDENBURG-PREUSSENS BIS 1808 >> Geheimer Rat >> Sach-Reposituren >> Schifffahrt und Kolonialerwerb

Bestandslaufzeit
Laufzeit: (1038) 1459 - 1811

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Letzte Aktualisierung
19.08.2025, 12:19 MESZ

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Entstanden

  • Laufzeit: (1038) 1459 - 1811

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