Bestand
Personalamt des Vereinigten Wirtschaftsgebietes (Bestand)
Geschichte des Bestandsbildners:
Im Sommer 1947 begründet, erhielt das Personalamt, das seinen Sitz
seit November 1947 in Frankfurt am Main hatte, erst am 23. Juni 1948
(WiGBl. S. 57) eine gesetzliche Grundlage. Seine Aufgaben bestanden in
der Bearbeitung aller beamten-, besoldungs-, versorgungs- und
disziplinarrechtlichen Fragen zunächst der Verwaltung des Vereinigten
Wirtschaftsgebiets, dann der Bundesministerien, bis die entsprechenden
Zuständigkeiten schrittweise auf das Bundesministerium des Innern, die
Disziplinargerichte und den Bundespersonalausschuss übergingen. Durch
Verordnung vom 28. Juli 1953 (BGBl. I S. 779) wurde das Amt aufgelöst.
Der Bestand umfasst u.a. Unterlagen zur Behördenorganisation, zu
Fragen des Beamtenrechts und zur "politischen Überprüfung" sowie
Eignungsbefunde (v.a.psychologische Tests).
Vorgeschichte des Personalamtes
Nach dem
Zusammenbruch des Deutschen Reiches von 1945 galt der besondere
Augenmerk der Besatzungsmächte der Neuordnung des Personalwesens.
Unter ihrem Einfluß entstanden zunächst in den Ländern zentrale
Dienststellen zur Regelung und Überwachung des Personalwesens (siehe
Bayerisches Beamtengesetz vom 28. Okt. 1946 Art. 38 - 47, in
Bayerisches Gesetzes- und Verordnungsblatt 1946 Nr. 24 S. 349 f.;
Gesetz über die Rechtsstellung der Beamten und Angestellten im
öffentlichen Dienst des Landes Groß-Hessen vom 12. Nov. 1946 § 93 -
98, in Gesetz- und Verordnungsblatt für Groß-Hessen 1946 Nr. 30/31, S.
205; Beamtengesetz für Württemberg-Baden vom 19. Nov. 1946 Art. 37 -
40, in Regierungsblatt der Regierung Württemberg-Baden 1946 Nr. 22, S.
249 f.).
Mit dem wirtschaftlichen
Zusammenschluß der Amerikanischen und Britischen Zone und der Bildung
von fünf deutschen Verwaltungen (Verwaltungsräte) im Sept. 1946
setzten auch Überlegungen zur zentralen Regelung des Personalwesens
ein.
Im Dez. 1946 beantragte der Länderrat der
Amerikanischen Zone mit Interims-Antrag INT 13-2 die Bildung eines
bizonalen Ausschusses für Beamtenfragen, der am 4. Dez. 1946 von der
amerikanischen Militärregierung genehmigt wurde (siehe Stellungnahme
der Militärregierung in Z 11/25). Diesem Ausschuss, der sich am 9.
Jan. 1947 konstituierte, lagen Richtlinien (Terms of Reference) des
Bipartite Civil Service Comitte (BICIV) vom 30. Dez. 1946 vor, in
denen der allgemeine Rahmen für die Arbeit des Beamtenausschusses
abgesteckt war (siehe Z 11/25). Unter Punkt 1 e sahen die Richtlinien
vor: "Zur Verwirklichung der oben dargelegten Grundsätze des
Personalprogramms ist ein Personalamt zu errichten. Es muss der
Öffentlichkeit möglich sein, jederzeit Einblick in dessen Tätigkeit zu
nehmen". An Anlehnung an die Richtlinien von BICIV erarbeitete der
Ausschuss ein vorläufiges Abkommen über die Bildung eines
Verwaltungsrats für das Personalwesen der gemeinsamen Verwaltung des
amerikanischen und britischen Besatzungsgebietes, das am 14. Mai 1947
von BICIV genehmigt wurde (Anlage A zu BICIV/M (47) 5 in Z
11/25).
Am 7. Juli 1947 unterzeichneten die
Ministerpräsidenten der deutschen Länder und der Vertreter Hamburgs
das Abkommen in Frankfurt am Main, das damit als deutsches
Staatsabkommen in Kraft trat. Am gleichen Tage konstituierte sich der
Verwaltungsrat in seiner ersten Sitzung. Zum Vorsitzenden wählten die
sieben stimmberechtigten Vertreter den hessischen Minister des Innern,
Heinrich Zinnkann.
Inzwischen hatte aber die
weitere Ausgestaltung der Zweizonenverwaltung durch die
Besatzungsmächte die Konzeption einer Verwaltung für das Personalwesen
überholt. Auf Grund des Abkommens zwischen der amerikanischen und
britischen Militärregierung vom 29. Mai 1947 (Amtsblatt der
Militärregierung Deutschland Ausgabe E, 1. Aug. 1947, S. 2 f., Anlage
1 zur Proklamation Nr. 5; durchgeführt durch die Proklamation Nr. 5
der amerikanischen Militärregierung in Amtsblatt der Militärregierung
Deutschland, Ausgabe E, 1. Aug. 1947, S. 1 - 2 und Verordnungsblatt
Nr. 88 der britischen Militärregierung in Verordnungsblatt der
Britischen Zone 1947, Nr. 9, S. 79, beide vom 10. Juni 1947) traten
anstelle der Verwaltungsräte ein Wirtschaftsrat, ein Exekutivausschuss
sowie einzelne Verwaltungen. Dieses Abkommen unterstellte in Abschnitt
Aufbau und Aufgaben 1 b (2) auch die "Personalverwaltung der
zweizonalen Abteilungen" der Zuständigkeit des Wirtschaftsrats. Der
Verwaltungsrat für das Personalwesen musste damit seinen
Aufgabenbereich an den Wirtschaftsrat oder eine noch zu bildende
Personalstelle abgeben. In Anbetracht dieser neuen
Zuständigkeitsabgrenzung verzichtete der Verwaltungsrat bei seiner
konstituierenden Sitzung von vornherein auf die Inangriffnahme
grundsätzlicher Arbeiten im Bereich des Personalwesens. Lediglich für
Überleitungsmaßnahmen stellte man je einen Referenten aus der
Amerikanischen und Britischen Zone ein.
Beendet
wurde dieser Schwebezustand durch Gesetz über den vorläufigen Aufbau
der Wirtschaftsverwaltungen des Vereinigten Wirtschaftsgebiets
(Überleitungsgesetz) vom 9. Aug. 1947 (WIGBl. 1/47, S. 1) dessen Art.
2 die Einrichtung einer Abteilung für das Personalwesen der
gemeinsamen Verwaltung beim Exekutivrat vorsah. In seiner Sitzung vom
7. Aug. 1947 genehmigte das Bipartite Board das Überleitungsgesetz
vorbehaltlich gewisser Bemerkungen, deren eine im folgenden zitiert
wird: "Die Funktionen der Personalabteilung sollten so definiert
werden, dass die Unabhängigkeit der Verantwortlichkeit und Stellung
der Abteilung klar ersichtlich ist".
Bei den
Erörterungen über den Umbau der bizonalen Verwaltungen vom 6. Aug.
1947 beim Exekutivrat erklärte der amerikanische Vertreter, der
Personalabteilung solle die gleiche rechtliche Stellung zukommen, wie
den fünf Verwaltungsämtern; sein Leiter müsse denselben Rang haben,
wie die Direktoren der übrigen Ämter. In diesen Vorgesprächen wiesen
die Vertreter der Besatzungsmächte der neu einzurichtenden
Personalabteilung vor allem zwei Aufgabenbereiche zu: ein umfassendes
Personalprogramm der Verwaltungen zu entwerfen und Zwischenlösungen
für dringende Personalprobleme, die nicht liegen bleiben könnten, bis
das Gesamtprogramm in Kraft tritt, zu schaffen.
In der Folge errichtete der Exekutivrat eine Personalabteilung
und betraute am 3. Sept: 1947 den Ministerrat im hessischen
Justizministerium, Dr. Oppler, mit der vorläufigen Wahrnehmung der
Geschäfte des Leiters des Personalamtes. Die Personalabteilung nahm
ihre Arbeit zunächst in der Villa Meister in Bad Homburg v. d. H. mit
einem Leiter und zwei Verwaltungsangehörigen auf. Mit einem
Personalbestand von 17 Verwaltungsangehörigen zog das Personalamt am
24. Nov. 1947 nach Frankfurt am Main um. Die in Angriff genommenen
Arbeiten, vor allem das im Überleitungsgesetz (siehe oben) geforderte
Personalamtsgesetz verzögerten sich aber durch die zu erwartende
Umorganisation der bizonalen Verwaltung, die am 9. Feb. 1948 durch die
Proklamation Nr. 7 (Amtsblatt der Militärregierung Deutschland,
amerikanisches Kontrollgebiet, Ausgabe 1, März 1948, S. 1 f.) sowie
die Verordnung Nr. 126 (Amtsblatt der Militärregierung Deutschland,
britisches Kontrollgebiet 1948, Nr. 23, S. 686 f.) vollzogen wurde.
Die neugeordnete Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes sah
als gesetzgebende Körperschaften den Wirtschaftsrat (Vertretung der
Landtage) und den Länderrat (Vertreter der Länderregierungen), als
Organ der Verwaltungen den Verwaltungsrat (Gemeinschaft der Direktoren
der Verwaltungen) sowie weitere Verwaltungsstellen vor. Artikel 8 (1)
forderte die Errichtung einer Personalabteilung für die Verwaltung des
Vereinigten Wirtschaftsgebietes, dessen Leiter nicht Mitglied des
Verwaltungsrats, jedoch dessen Vorsitzenden verantwortlich sein
sollte.
Das Personalamt
Nach Schaffung dieser klaren Rechtsgrundlage erging am 23. Juni
1948 das Gesetz über das Personalamt der Verwaltung des Vereinigten
Wirtschaftsgebiets (Personalblatt Nr. 1, S. 13). Nach diesem Gesetz
unterstand das Personalamt der Dienstaufsicht des Vorsitzenden des
Verwaltungsrats, der einen ihm verantwortlichen Leiter bestimmte (§ 1
(2) und (3)), § 2 umschreibt den Aufgabenbereich des Personalamts "Für
die Regelung des Personalwesens des öffentlichen Dienstes bei der
Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ist das Personalamt in
Gesetzgebungsfragen und ... in Verwaltungsfragen zuständig. Dies gilt
nicht für das Personal des Länderrates" (§ 2 (1)). Zu diesen Aufgaben
gehören insbesondere:
- Anstellung
einschließlich Vor- und Ausbildung
-
Dienstpflichten und Folgen ihrer Verletzung
-
Beschwerden in Personalangelegenheiten
-
Beförderung, Versetzung, Beendigung des Dienstverhältnisses
- Urlaub, Fürsorge, Versorgung und Versicherung
- Einschränkung der politischen und wirtschaftlichen
Betätigung der Verwaltungsangehörigen
-
Besoldung, Vergütung, Einstufungen, Dienstbezeichnungen
(siehe § 2 (2)).
Die
Einrichtung eines Personalamtsausschusses beim Personalamt sah das
Gesetz unter § 7 vor. Er umfasste vier Mitglieder, von denen je einer
auf Vorschlag des Gewerkschaftsbundes und der Gewerkschaft für
Verwaltung und öffentliche Betriebe ernannt werden sollte, während die
beiden restlichen Mitglieder im öffentlichen Dienst erfahrene
Verwaltungsangehörige sein mussten. Der Personalamtsausschuss sollte
zu allen Fragen des Personalwesens von grundsätzlicher oder
allgemeiner Bedeutung gehört werden.
Die genaue
Amtsbezeichnung des Personalamts lautete auf Grund der Proklamation
Nr. 7: Die Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes -
Personalamt. Leiter des Personalamts blieb der bisher mit der Führung
der Geschäfte beauftragte Dr. Oppler.
Nach dem
ersten Organisationsplan, der im Entwurf bereits im Dez. 1947 vorlag,
gliederte sich das Personalamt in das Hauptbüro und die
Zentralabteilung sowie fünf weitere Abteilungen mit ihren
Unterabteilungen.
Aber bereits das
Übergangsgesetz über die Rechtsstellung der Verwaltungsangehörigen der
Verwaltungen des Vereinigten Wirtschaftsgebiets vom 20. Juni 1948
(Personalblatt Nr. 1, S. 10 - 12) wies dem Personalamt eine Reihe
weiterer bedeutsamer Aufgaben zu, die eine Umorganisation erforderlich
machten.
Die verstärkte Einschaltung des
Personalamts in Versorgungsfragen (siehe Übergangsgesetz § 8 (2))
führte zur Einrichtung eines Referats der Abteilung IV, das sich mit
Versorgungsproblemen befasste. Eine weit tiefgreifendere
Umorganisation erforderte die in § 17 und 18 des Übergangsgesetzes
vorgeschriebene Neuordnung des Dienststrafwesens. Die Abteilung V
Dienststrafangelegenheiten, die am 1. Apr. 1948 eingerichtet worden
war, wurde nun durch den Aufbau des im Beschluss Nr. 4 des
Exekutivrats vom 17. Feb. 1948 über die Durchführung schwebender
Dienstverfahren gegen Bedienstete des Vereinigten Wirtschaftsgebiets
(Personalblatt 1948, Nr. 1, S. 14 - 15) vorgesehenen
Dienststrafgerichtsbarkeit bedeutend erweitert. Rechtliche Grundlage
hierzu bot das Gesetz über die Einrichtung von Dienststrafkammern zur
Durchführung schwebender Dienstverfahren gegen Verwaltungsangehörige
des Vereinigten Wirtschaftsgebiets vom 5. Juli 1948 (Personalblatt
1948, Nr. 1, S. 14). Das Gesetz, das den Beschluss Nr. 4 des
Exekutivrats im wesentlichen wieder aufnahm, sah die Einrichtung von
Dienststrafkammern mit regionaler Zuständigkeit sowie eines
Dienststrafhofs beim Personalamt vor. Hierfür wurden bei der Abteilung
V die Referate V c Dienststrafhof und V d Dienststrafkammern
eingerichtet. Dieser neue Organisationsplan vom Juni 1948 brachte auch
eine Umgliederung der Abteilung I. Das bisherige Hauptbüro sowie die
Zentralabteilung bildeten nun eine neue Unterabteilung I Z, während
die vorher schon in Abteilung I behandelten Belange einer
Unterabteilung I A zugewiesen wurden.
Eine
klare Kompetenzabgrenzung und eine Fülle neuer Aufgaben für das
Personalamt brachte das Gesetz Nr. 15 - Verwaltungsangehörige der
Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets - das am 15. März 1949
in Kraft trat (Amtsblatt der Militärregierung Deutschland,
amerikanisches Kontrollgebiet, Ausgabe M 16. April 1949, S. 2 f.). Die
in § 14 des Gesetzes geforderte Eignungsprüfung für Beamte sowie der
Wegfall des Angestelltenverhältnisses im öffentlichen Dienst (§ 2) und
die damit notwendig gewordene Überleitung von Angestellten in das
Beamtenverhältnis sollten in der Folgezeit eine wahre Flut von Arbeit
für das Personalamt bringen. Die Durchführung der Überleitung der
Angestellten des mittleren und gehobenen Dienstes in das
Beamtenverhältnis durch fachliche und psychologische Eignungsprüfungen
sowie des höheren Dienstes durch Vortragskurse an der
Verwaltungsakademie in Speyer wurde dem Referat II e übertragen, das
bereits am 1. Aug. 1948 eingerichtet worden war. Die Überleitungen,
die auf Grund von mehreren Durchführungsbestimmungen zum Gesetz Nr. 15
in Angriff genommen wurden (siehe vor allem Durchführungsbestimmung
Nr. 3 vom 1. Juni 1949 in Personalblatt Nr. 6, S. 74 f. und
Durchführungsbestimmung Nr. 6 vom 6. Juli 1949 ebenda. Nr. 8, S. 96)
erforderten eine Reihe im deutschen Beamtenwesen bisher unbekannter
psychologisch-wissenschaftlicher Methoden (vgl. hierzu Runderlass des
Personalamts betr. Überleitung der Angestellten in das
Beamtenverhältnis auf Kündigung vom 31. Aug. 1949 in Personalblatt Nr.
11, S. 131 f.). Dem enormen Arbeitsanfall versuchte man im Sommer 1949
durch eine organisatorische Straffung der Behörde Herr zu werden,
indem man die Abteilungen I und IV als Hauptabteilung I, die
Abteilungen II und III als Hauptabteilung II zusammenfasste. Zur
Durchführung der in § 16 des Gesetzes Nr. 15 eingeforderten Einteilung
der Stellen im öffentlichen Dienst in solche für Beamte und für
Arbeiter wurde der Abteilung II im Aug./Sept. 1949 ein weiteres
Referat angegliedert (Referat II f-Laufbahn und
Stellenklassifizierung), womit die organisatorische Entwicklung im
wesentlichen abgeschlossen war (zur Geschäftsverteilung siehe auch
vorläufiger Geschäftsverteilungsplan des Personalamts, Anlage II zum
2. Jahresbericht des Personalamts für die Zeit vom 1. Okt. 1948 - 30.
Sept. 1949, in Personalblatt Nr. 13, S. 173 f.; bei der Benutzung
dieses Geschäftsverteilungsplans ist Vorsicht geboten, da die
Referatseinteilung teilweise nicht mit der tatsächlich vorhandenen
übereinstimmt).
Mit der Verabschiedung des
Grundgesetzes vom 23. Mai 1949 und den nun folgenden organisatorischen
Vorarbeiten von Bundesorganen begann eine langwährende Debatte über
die Zukunft des Personalamtes. Gegen die in Aussicht genommenen
Eingliederung des Personalamtes in das neuzubildende Bundesministerium
des Innern wandten sich vor allem die Gewerkschaften, die ein
unabhängiges überparteiliches Personalamt erhalten haben wollten. Auch
von Seiten des Personalamtes und seines Leiters Dr. Oppler wurden die
Vorteile einer Beibehaltung mehrfach betont. Aber mit Schreiben vom
24. Okt. 1949 teilte der Bundesminister des Innern dem Leiter der
Personalamts mit, dass "auf Grund des Artikels 130 Abs. 1, Satz 1 GG
... das Personalamt der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes
der Bundesregierung" untersteht. Weiter heißt es: "Die Bundesregierung
hat mir durch Beschluss vom 18. Okt. 1949 das Personalamt unterstellt
und die Federführung für die Artikel 130 Abs. 1 Satz 2 GG sich
ergebenden Maßnahmen übertragen". Damit war aber die Debatte um das
Personalamt keineswegs beendet, denn bereits in seinem
Antwortschreiben vom
31. Okt. 1949 wies Dr.
Oppler darauf hin, dass das Gesetz Nr. 15 sowie das Personalamtsgesetz
noch immer in Kraft seien. Das Personalamt müsse demnach seine
Tätigkeit bis zu dem Zeitpunkt fortsetzen, in dem eine neue
gesetzliche Regelung vorliege. Allerdings geht aus dem Schreiben auch
hervor, dass das Personalamt bereits zu diesem Zeitpunkt von den
Ministerien in wichtigen Fragen nicht mehr beteiligt wurde. Nach und
nach wurde der Aufgabenbereich des Personalamts eingeschränkt und der
Personalbestand durch Abordnungen an Bundesdienststellen verringert.
Die recht lange Übergangszeit von Anfang 1950 bis Mitte 1952 war noch
immer gekennzeichnet von den Auseinandersetzungen um den tatsächlichen
Status des Personalamtes. Beendet wurde diese Debatte durch die
Ablösung von Ministerialdirektor Dr. Oppler, der am 30. Juni 1952 zum
Gesandten der Bundesrepublik Deutschland in Island ernannt wurde. Als
Nachfolger übernahm Ministerialrat Dr. Blaesing vom BMdI neben seiner
eigentlichen Amtstätigkeit die Dienstgeschäfte des Leiters des
Personalamts. Das Personalamt, jetzt als Abwicklungsstelle bezeichnet,
beendete seine Arbeit in Frankfurt am Main am 25. Juni 1952 und zog
nach Bonn um. Die offizielle Auflösung erfolgte durch die Verordnung
über die Auflösung des Personalamtes der Verwaltung des Vereinigten
Wirtschaftsgebiets vom 28. Juli 1953 (BGBl. I, 779).
Literatur: Rudolf Morsey, Personal- und Beamtenpolitik im
Übergang von der Bizonen - zur Bundesverwaltung (1947 - 1950) in:
Verwaltungsgeschichte - Aufgaben, Zielsetzungen, Beispiele (=
Schriftenreihe der Hochschule Speyer Bd. 66) Berlin 1977
Koblenz, 1979 Dr. Eder-Stein
Bestandsbeschreibung: Ordnung
und Erschließung des Bestandes
Der Bestand Z 11
(Personalamt des Vereinigten Wirtschaftsgebietes) gelangte in mehreren
Ablieferungen in das Bundesarchiv. 1953 gab das Bundesministerium des
Innern ca. 1 1/2 Regaleinheiten ab. Weitere Abgaben erfolgten im Aug.
1956 (4 Gefach, Zugang 1 519/56) und im Aug./Nov. 1965 (3 1/2
Regaleinheiten, Zugang 1 80/65).
Die erste
Ablieferung von 1953 wurde von Herrn Dr. Vogel, die Zugänge von 1956
und 1965 unter Anleitung von Herrn Johann von den Werkstudenten
Fräulein Zahr 1965 und Herrn Hahn 1967 vorläufig verzeichnet. Kassiert
wurden dabei ca. 1 1/2 Regaleinheiten an Unterlagen, vor allem über
Kassen- und Rechnungswesen, Gerätebestand, Beschwerden, Buchbestand
der Dienstbibliothek, Stellenausschreibungen, Bewerbungen,
Urlaubskontrolle, Wohnungsfürsorge und Winterbrand. Die Personalakten
der Beamten vom einfachen bis zum gehobenen Dienst und der
Angestellten und Arbeiter der entsprechenden Gehalts- bzw. Lohngruppen
wurden an das Bundesverwaltungsamt in Köln abgegeben.
Herr Marschall ordnete 1969 den noch unverzeichneten
Rest des Bestandes und schrieb die vorstehende Behördengeschichte.
Wegen der teilweise mangelhaften älteren Titelaufnahmen gelangten aber
weder er noch Herr Buchmann 1972 zu einer abschließenden Bewertung und
Klassifikation. Die Unterzeichende hat die vorhandenen
Verzeichnungsunterlagen von Nov. 1978 bis Jan. 1979 im einzelnen
überprüft und ca. 2 Regaleinheiten kassiert, vor allem Akten über den
inneren Dienstbetrieb, Einzelfälle der psychologischen und fachlichen
Eignungsprüfungen, Personalnebenakten, Kopien der Dienstverträge und
Materialsammlungen für Sachgebiete außerhalb der Zuständigkeit des
Personalamtes. Der Bestand umfasst nunmehr noch 577 Akteneinheiten,
die fortlaufend neu nummeriert wurden. Um die bereits zitierten
älteren Signaturen evident zu halten, wurde dem Findbuch eine
Konkordanz der alten zu den neuen und der neuen zu der alten
Signaturen beigegeben.
Die Akten zu
Einzelfällen der psychologischen Eignungsprüfungen,
Dienststrafverfahren und der politischen Überprüfung sind bis auf
weiteres für die allgemeine Benutzung gesperrt.
Koblenz, 1979 Dr. Eder-Stein
Inhaltliche Charakterisierung:
Organisation und innerer Dienstbetrieb, Verkehr mit Dienststellen der
Besatzungsmächte, andere bizonale Dienststellen, Personalstatistik,
Dienstverhältnisse, Ausbildung, Fortbildung, Eignungsprüfungen,
Betriebsräte, Arbeitsrecht, Rechtsstellung der Verwaltungsangehörigen,
Versorgung, Dienstvergütungen, Dienststrafwesen, Politische
Überprüfung der Mitarbeiter der bizonalen Verwaltung.
Zitierweise: BArch Z
11/...
- Reference number of holding
-
Bundesarchiv, BArch Z 11
- Extent
-
577 Aufbewahrungseinheiten; 11,8 laufende Meter
- Language of the material
-
deutsch
- Context
-
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Bundesrepublik Deutschland mit westalliierten Besatzungszonen (1945 ff) >> Westalliierte Besatzungszonen (1945-1949) >> Inneres
- Related materials
-
Amtliche Druckschriften: Personalblatt. Amtliches Mitteilungsblatt des Personalamts der Verwaltung des Vereinigten
Wirtschaftsgebietes, 1948-1950.
Literatur: Vogel: Westdeutschland, Teil III, S. 652 ff.- Potthoff, Wenzel: Handbuch, S. 209.- Rudolf
Morsey: Personal- und Beamtenpolitik im Übergang von der Bizonen- zur Bundesverwaltung
(1947-1950). In: Verwaltungsgeschichte. Aufgaben, Zielsetzungen, Beispiele. Schriftenreihe
der Hochschule Speyer, Bd. 66, Berlin 1977, S. 191 ff.- Udo Wengst: Beamtentum
zwischen Reform und Tradition: Beamtengesetzgebung in der Gründungsphase der Bundesrepublik
Deutschland 1948-1953. Düsseldorf 1988
- Provenance
-
Personalamt der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, 1948-1952
- Date of creation of holding
-
(1946) 1947-1951
- Other object pages
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Last update
-
16.01.2024, 8:43 AM CET
Data provider
Bundesarchiv. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Bestand
Associated
- Personalamt der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, 1948-1952
Time of origin
- (1946) 1947-1951