Akten | Bestand
Landgericht ä.O. Nittenau (Bestand)
Vorwort: 1. Die
bayerischen Landgerichte ä.O.
Die
sogenannten Landgerichte ä.O. (= älterer Ordnung) wurden
in Bayern ab 1802 zur grundlegenden Neuordnung des
Staatsgebiets eingerichtet. Ziel war die Schaffung
einheitlicher staatlicher Unterbehörden mit identischen
Kompetenzen und mit Sprengeln von vergleichbarer Größe und
Einwohnerzahl.
Die Landgerichte ä.O. waren
untere Verwaltungsbehörden und zugleich erstinstanzliche
Gerichte unter der Leitung eines Landrichters. Als
Verwaltungsbehörde hatten sie umfassende Zuständigkeiten
v.a. im Bereich der öffentlichen Sicherheit, des
Medizinalwesens, der Förderung von Handel, Gewerbe und
Landwirtschaft, des Ansässigmachungs- und
Verehelichungswesens sowie des Fürsorge- und Armenwesens.
Als Justizbehörde übten sie neben der Zivilgerichtsbarkeit
in 1. Instanz auch die freiwillige Gerichtsbarkeit und
strafrechtliche Untersuchungsaufgaben aus.
1862
wurden die Landgerichte ä.O. in ihrer bisherigen Form
aufgelöst. Zum 1. Juli 1862 wurden die Verwaltungsaufgaben
den neu eingerichteten Bezirksämtern, die freiwillige
Gerichtsbarkeit im Bereich des Beurkundungswesens den
Notariaten übertragen. Die Landgerichte - jetzt als
"Landgerichte mittlerer Ordnung" bezeichnet - blieben bis
zur Reichsjustizreform im Jahr 1879 als reine
Justizbehörden bestehen. Mit dieser Reform wurde die
Trennung von Justiz und Verwaltung - eine wichtige
Forderung des sog. Vormärz - im Königreich Bayern auch auf
unterster Ebene verwirklicht.
2. Die Bestände der Landgerichte ä.O. im
Staatsarchiv Amberg
Im Staatsarchiv
Amberg gliedern sich die Fonds der Landgerichte ä.O. in
folgende Teilbestände: Der Teilbestand "Landgericht ä.O.
NN" enthält sämtliche Verwaltungsunterlagen, der
Teilbestand "Landgericht ä.O. NN Justizakten" die
Unterlagen der Gerichtsbarkeit - ausgenommen die
Vormundschafts- und Nachlassakten, für die eigene
Teilbestände existieren. Die Urkunden der Landgerichte
ä.O. (v.a. Brief-, Obligations-, Eheverlöbnisprotokolle)
befinden sich im jeweiligen Briefprotokollselekt. Die noch
vorhandenen Teilbestände der Ansässigmachungs- und
Verehelichungsakten werden in Zukunft aufgelöst und dem
Bestand "Landgericht ä.O. NN" angefügt.
3. Verwaltungsgeschichte des Landgerichts
ä.O. Nittenau
1838 Errichtung aus
27 Gemeinden des Landgerichts ä.O. Roding (Bergham,
Bleich, Bodenstein, Bruck, Dieberg, Fischbach, Hof am
Regen, Kaspeltshub, Mappach, Mögendorf, Mainsbauern,
Neuhaus, Nittenau, Pfaffenfang, Plitting, Reichenbach,
Schöngras, Siegenstein, Sollbach, Stefling, Süssenbach,
Treitling, Tiefenbach, Untermainsbach, Vorderthürn, Wald,
Wulkersdorf).
1857 Eingliederung der Gemeinden
Hauzendorf, Hackenberg, Lambertsneukirchen und Pettenreuth
vom Landgericht ä.O. Regenstauf.
1862
Übertragung der administrativen Aufgaben auf das neu
errichtete Bezirksamt Roding.
Literatur:
Wilhelm Volkert (Hg.), Handbuch
der Bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799-1980,
München 1983
- Bestandssignatur
-
Landgericht ä.O. Nittenau
- Umfang
-
177
- Sprache der Unterlagen
-
deutsch
- Kontext
-
Staatsarchiv Amberg (Archivtektonik) >> Beständetektonik des Staatsarchivs Amberg >> II. Neuere Bestände (Behörden und Gerichte des 19. - 21. Jahrhunderts) >> B. Behörden des Königreichs Bayern und des Freistaats Bayern >> 1.) Inneres >> 1. Allgemeine Innere Verwaltung >> Unterbehörden ( Allgemeine Innere Verwaltung) >> Landgerichte älterer Ordnung (Innere Verwaltung, 1802-1862) (II. B.1.1.111-143)
- Provenienz
-
Landgericht ä.O. Nittenau
- Bestandslaufzeit
-
1838-1862
- Weitere Objektseiten
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- Letzte Aktualisierung
-
26.03.2025, 10:30 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
- Akten
Beteiligte
- Landgericht ä.O. Nittenau
Entstanden
- 1838-1862