Bestand
Kleve-Mark, Landstände (Bestand)
Beteiligung des Ständigen
Ausschusses der Märkischen Ritterschaft in Angelegenheiten der
Landesverwaltung: Steuermatrikel, Beamtenanstellung,
Justizreformen, Kataster, Feuersozietät, Gesindeordnung, Jagd und
Forsten, Wasser- und Wegebau, Zoll, Schulverbesserungen,
Stiftsangelegenheiten, Durchführung und Verbesserung des
Kantonreglements, Kriegslasten, Landeskreditwerk, Landeslotterie,
Sicherheitskorps, Adelsattestierungen.
Bestandsgeschichte: 1347 wird
erstmals ständische Mitberatung in der Regierung der Grafschaft
Mark erwähnt; 1419 erfolgte eine Einung der Ritterschaft und der
Städte. Im 15. Jh. wird der Landtag weiter institutionalisiert.
Gebildet aus je zwei Ständen: Ritterschaften und Städte (Kleve 7
Städte, Mark 6 Städte). Jeweils getrennte Beratung der Kurien.
Einführung eines Ständigen Ritterschafts-Ausschusses; zuletzt mit
eigenem Syndicus und eigenem Archiv, Auflösung 1806.
Form und Inhalt: 1. Zur
Geschichte der Landstände
Die märkischen Landstände
begannen sich im 14. Jahrhundert zu formieren. Erstmals 1347 ist
eine ständische Mitberatung des Landesherren belegt. Weitere
Schritte zur Institutionalisierung bildeten 1289 die Union der
Ritterschaft und 1419 die Einung von Ritterschaft und Städten der
Grafschaft Mark. Im Bruderzwist zwischen Herzog Adolf IV./ II. von
Kleve-Mark und Graf Gerhard von der Mark, der um 1420/ 30 zu einer
Teilung des Landes zu führen drohte, wuchs die Bedeutung der Stände
als integrierende Kraft des Territoriums. Zur Schuldendeckung des
Landesherren bewilligten sie 1486 eine Steuer, deren Erhebung und
Verwendung sie selbst organisierten. Seitdem übten die Stände einen
zeitweise maßgebenden Einfluß auf die Landesherrschaft aus. Ihre
Position wurde auch dadurch verstärkt, daß sie ab 1510 zusammen mit
den Ständen des Herzogtums Kleve tagten.
Sowohl die
klevischen als auch die märkischen Landstände bestanden aus je zwei
Kurien: der Ritterschaft und den "Hauptstädten" - also nicht auch
aus der Geistlichkeit. Zur landtagsfähigen Ritterschaft
("qualifizierte Ritterbürtige") der Grafschaft Mark zählten
spätestens seit dem 16. Jahrhundert nur diejenigen Adeligen, die
Eigentümer eines Rittersitzes waren (Grund und Boden, auf dem ein
Burghaus stand bzw. gestanden hatte; seit 1660 mindestens im Wert
von 6000 Rtlr). Zu den sechs märkischen "Hauptstädten" gehörten:
Hamm, Iserlohn, Kamen, Lünen, Schwerte, Unna. Dazu kamen Soest und
Lippstadt, die jedoch eine Sonderstellung einnahmen.
Die
Stände traten alljährlich zu Landtagen zusammen. Sie vernahmen dort
die "Propositionen" des Landesherren, legten ihm ihre "Gravamina"
vor, berieten in getrennten Verhandlungen bzw. in Stitzungen mit
den landesherrlichen Räten ihre Stellungnahmen und vereinten sich
schließlich wieder im Landtags-"Abschied", der gemeinsamen
Beschlußfassung. Zwischen den Tagungen bestanden ständige
Ausschüsse und Deputationen; dazu wurden eigene
Verwaltungsfunktionäre ernannt (Landesdirektor, Pfennigmeister,
Syndikus u. a.).
Im "Ständekampf" des Großen Kurfürsten
Friedrich Wilhelm von Brandenburg-Preußen 1649-1661 wurden die
Einflußmöglichkeiten der Landstände zwar beschränkt, aber ihre
grundsätzlichen Rechte nicht aufgehoben. Sie besaßen weiter das
Steuerbewilligungsrecht (bei Steuerfreiheit der Ritterschaft);
dafür durfte der Landesherr bei Wahrung des Indigenats die Beamten
der Provinzialverwaltung ernennen, Truppen einquartieren und die
Akzise-Verwaltung einrichten.
Auch im 18. Jahrhundert
nahmen die Stände weiter teil an der Landesverwaltung, wobei seit
1713 die Landtage von der Regierung zu Kleve einberufen wurden. Ein
Versuch des Soldatenkönigs Friedrich Wilhelm I., 1721 den Landtag
aufzuheben, wurde schon 1722 wieder rückgängig gemacht. Besonders
in der Zeit des Siebenjährigen Krieges 1757-1763 und des
anschließenden Retablissements entfalteten die Landstände der
Grafschaft Mark nochmals eine reiche Tätigkeit. Sie endete erst
1806 mit der Aufhebung des kleve-märkischen Landtags.
Literatur:
··R. Schulze: Die Landstände
der Grafschaft Mark bis zum Jahre 1510. Mit urkundlichen Beilagen.
Heidelberg 1907 (LAV NRW W, Dienstbibl. WF 152).
·A. v.
Haeften, Hrsg.: Urkunden und Actenstücke zur Geschichte des
Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg. 5 Bd., 1. Teil:
Ständische Verhandlungen (Cleve-Mark). Berlin 1869 (LAV NRW W,
Dienstbibl. 5 U 2).
·G. Hoetzsch: Urkunden und
Aktenstücke zur Geschichte der inneren Politik des Kurfürsten
Friedrich Wilhelm von Brandenburg. 2. Teil: Stände und Verwaltung
von Cleve und Mark in der Zeit von 1666 bis 1697. Leipzig 1908 (LAV
NRW W, Dienstbibl. 5 U 2a).
·L. Wollenhaupt: Die
Cleve-Märkischen Landstände im 18. Jahrhundert. Berlin 1924 (LAV
NRW W, Dienstbibl. WF 1514).
·R. Kuhna: Die ständische
Verfassung in den westfälischen Landesteilen Preußens und im
Fürstentum Münster, 1780-1806, Münster Phil. Diss. 1963 (LAV NRW W,
Dienstbibl. WG 1296).
·R. Vierhaus: Die Landstände in
Nordwestdeutschland im späten 18. Jahrhundert. In D. Gerhard,
Hrsg.: Ständische Vertretungen in Europa im 17. und 18. Jh.
Göttingen 1974, S. 72-93. (LAV NRW W, Dienstbibl. WB 931a)
2. Zur Bestandsbildung und Findbuchbenutzung
Das vorliegende Findbuch ist nur eine (leicht überarbeitete)
Abschrift des handschriftlichen "Repertoriums 372", das von Dr.
Ernst Friedländer ca. 1880 angefertigt wurde. Es erhielt damals den
Titel: "Landständisches Archiv der Grafschaft Mark, kombiniert aus
den 'Cleve-Märkischen Landtags-Akten' und dem 'Archiv der
Cleve-Märkischen Landstände' ". Der Mischbestand umfaßte damals
(1.) zwei staatliche und (2.) eine ständische Provenienz;
nämlich:
1. a. Kleve-Märkische Regierung,
1.
b. Kriegs- und Domänenkammer Hamm,
2. a. Märkische
Ritterschaft.
Dazu kamen um 1960 "Nachträge", die Dr. H.
Richtering im v. Rombergschen Gesamtarchiv gefunden hatte. Sie
waren von Giesbert v. Romberg, der seit 1793 zur märkischen
Ritterschaft gehörte, wahrscheinlich um 1803/1808 aus deren
Registratur genommen worden und gelangten später nicht mehr
dorthin. Zum Mischbestand gehören also auch:
2. b.
Märkische Ritterschaft (Nachträge aus Gesamtarchiv v.
Romberg).
Von diesen Provenienzen ordnete Dr. Richtering
1961/1962 die Akten unter 1. b. zum Bestand "Kriegs- und
Domänenkammer Hamm" zurück. Dieses Schriftgut ist im vorliegenden
Findbuch zwar noch mit aufgeführt, nach dem in seiner Rubrik
"Verbleib" gegebenen Verweis jetzt jedoch unter "KDK H[amm], Nr.
..." zu bestellen.
Die im Mischbestand verbliebenen
Akten unter 1. a. und 2. a. sind durchnumeriert. Nach einem (noch
von Dr. Friedländer unternommenen?) Versuch, diese Provenienzen
lagerungsmäßig zu trennen, wurden sie mit zwei verschiedenen
Bezeichnungen versehen. Man benannte:
Provenienz 1. a. =
"Märkische Landtagssachen, R",
Provenienz 2. a. =
"Kleve-Mark, Landstände",
Provenienz 2. b. =
"Kleve-Mark, Landstände, Nachträge".
Deswegen sind die
im vorliegenden Findbuch in der Rubrik "Nr." rotangehakten
Signaturen unter der Bezeichnung "Märkische Landtagssachen R, Nr.
..." zu bestellen; alle übrigen Signaturen unter der Bezeichnung
"Kleve-Mark, Landstände Nr. ..." bzw. "Kleve-Mark, Landstände,
Nachträge, Nr. ...".
Eine Nachprüfung der
Provenienzzuweisungen durch Dr. Richtering ergab jedoch, daß viele
Akten unter 2. a. tatsächlich unter 1. a. gehören würden. Diese
Korrekturen sind im vorliegenden Findbuch in seiner Rubrik
"Prov[enienz]" mit den Siglen R, K und L vermerkt.
Es
bedeutet Sigle
R = tatsächliche Provenienz:
Kleve-Märkische Regierung
K = tatsächliche Provenienz:
Kriegs- und Domänenkammer Hamm
L = tatsächliche
Provenienz: Märkische Ritterschaft
Eine Trennung der
Akten nach diesen tatsächlichen Provenienzen wurde jedoch nicht
vorgenommen.
Neben ihren verschiedenen
Provenienzen lassen sich die Akten des Mischbestandes auch nach
ihrem Typ unterscheiden.
Es kommen vor:
-
Serien-Akten (Akten-Serientitel meist: "Landtag" oder
"Landstände"),
- Sach-Akten (Akten-Sachtitel je nach
Inhalt).
Dr. Friedländer behandelte aber bei seiner ca.
1880 vorgenommenen Ordnung alle Serien- und Sach-Akten nur wie
Serien-Akten und gab ihnen eine rein chronologische Reihen-Ordnung.
Tatsächlich überwiegen bis etwa Nr. 180, Landtag 1740, die Serien-,
danach aber die Sach-Akten. Letztere könnten also auch sachlich
klassifiziert werden - was (nach Friedländer?) jedoch nur für die
Nummern 381-388 unter "Adelssachen" unternommen wurde.
Darüber hinaus wurde an der alten chronologischen
Reihen-Ordnung nichts geändert bzw. keine Trennung der Akten nach
ihren Typen vorgenommen. Die Verzeichnung aller Serien- und
Sach-Akten in chronologischer Reihung bildet den Teil I des
vorliegenden Findbuchs.
Für einige
Landtags-Akten des 16. Jahrhunderts (Nr. 2, 3, 4, 5, 6) legte Dr.
L. Keller um 1880 zur Vorbereitung seiner Publikation "Die
Gegenreformation in Rheinland und Westfalen" (LAV NRW W,
Dienstbibl. WB 439) "Spezialverzeichnisse" an. Diese wurden
ebenfalls (leicht überarbeitet) abgeschrieben. Gleichzeitig wurden
für die von Keller nicht berücksichtigten Nr. 1 und 3a
entsprechende Aktenanalysen angelegt, so daß zumindest die Nr. 1-6,
Landtage 1463 bis 1598, vollständig erschlossen sind.
Die Aktenanalysen und Spezialverzeichnisse bilden den Teil II
des vorliegenden Findbuchs.
Münster i. W.,
im Februar 1988 (Kloosterhuis)
Folgende
Nummern wurden provenienzgerecht zur Kriegs- und Domänenkammer Hamm
verschoben (D 005/Kleve-Mark, Landstände, Nr. xxx - D 007/Kriegs-
und Domänenkammer Hamm, Nr. yyy):
231 - 101
236 - 103
238 - 102
241 - 146
252 - 104
255 - 105
256 - 106
259 - 107
266 - 108
269 - 109
273 - 110
278 - 111
280 - 112
282 - 113
284 - 114
285 - 115
287 - 116
294 - 117
298 - 118
299 - 124
305 - 147
306 - 119
309 - 120
316 - 121
317 - 125
318 - 126
319 - 122
323 - 123
324 - 128
325 - 127
326 - 129
327 - 148
329a - 130
329b - 131
332 - 90
334 - 150
336 - 133
340 - 134
341 - 135
344 - 139
346 - 149
349 - 140
350 - 138
351 - 141
353 - 151
354 - 142
356 - 152
359 - 137
361 - 138
362 - 143
369 - 144
371 - 145
Folgende Nummern wurden hatten bereits im
handschriftlichen Findbuch einen "Fehlt"-Vermerk:
228
(fehlt seit 1952): Landtag, Propositon, 1767-1768
375:
Landtag, Fragment aus dem 17. Jh.
380: Einzelstücke,
o.D.
382: Beabsichtigte Ausschließung des mittelbaren
Reichsadels und der westfälischen Domstifter vom Domkapitel zu
Mainz, 1740-1776
Folgende Nummern hatten
bereits im handschriftlichen Findbuch einen
Auflösungs-Vermerk:
107: Landtag, 1698 (Altes Findbuch:
”gehört zum Herzogtum Westfalen“ - also kein
Entnahmevermerk!)
352 ("kassiert"): Monita der
Landstände zu den Vorspanngeldern, 1802, ”1 Blatt, ganz
unbedeutend“, Provenienz: Kriegs- und Domänenkammer Hamm
379 ("aufgelöst"): Einzelstücke, o.D.
380a
("aufgelöst"): Einzelstücke, o.D.
Münster i.
W., im März 2020 (Reich)
- Reference number of holding
-
D 005
- Extent
-
260 Amtsbücher und Akten.
- Language of the material
-
German
- Context
-
Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik) >> 1. Territorien des Alten Reiches bis 1802/03 einschließlich Kirchen, Stifter, Klöster, Städte u.ä. >> 1.4. Preußisches Westfalen (D) >> 1.4.1. Grafschaft Mark mit Soest und Lippstadt >> 1.4.1.1. Verwaltungs- und Justizbehörden, Landstände
- Related materials
-
Rudolf Schulze, Die Landstände der Grafschaft Mark bis zum Jahre 1510 (Deutschrechtliche Beiträge 1,4), Heidelberg 1907; Leo Wollenhaupt, Die Cleve-Märkischen Landstände im 18. Jahrhundert (Historische Studien 158), Lübeck 1924; Ernst Opgenoorth, Stände im Spannungsfeld zwischen Brandenburg-Preußen, Pfalz-Neuburg und den niederländischen Generalstaaten. Cleve-Mark und Jülich-Berg im Vergleich, Ständetum und Staatsbildung in Brandenburg-Preußen (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Berlin 55), Berlin, New York 1983, S. 243-262; Oliver Becher, Landstände und autonome adelige Konfessionalisierung in der Grafschaft Mark, in: Westfälische Forschungen 53 (2003), S. 43-70.
- Date of creation of holding
-
1639-1808
- Other object pages
- Delivered via
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Last update
-
23.06.2025, 8:11 AM CEST
Data provider
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Bestand
Time of origin
- 1639-1808