Archivale

Kronshorst braucht keinen Schadensersatz zu zahlen

Enthält: Landgericht Lübeck entscheidet als Berufungsinstanz, nachdem unter anderem Rechtsanwalt Struwe für Kronshorst zwei Gutenachten über die erfolgten Maßnahmen in der Wegeunterhaltung vorgelegt hat, dass die Gemeinde keinen Schadensersatz an einen Arzt, der auf der Gemeindestraße Kronshorst-Hahnenkathen bei einem Ausweichmanöver Sachschaden an seinem Auto erleidet und deshalb die Gemeinde wegen Vernachlässigung ihrer Wegeunterhaltungspflicht verklagt, zahlen muss, da die Unfallstraße nur eine untergeordnete Bedeutung hat und zudem bessere Ausweichmöglichkeiten vorhanden waren

Archivaliensignatur
V 100 / 13750

Kontext
Zeitungsdokumentation >> 3. Gemeinden des Kreises >> 3.045 Kronshorst
Bestand
V 100 Zeitungsdokumentation

Laufzeit
21. Oktober 1955

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Letzte Aktualisierung
26.08.2025, 08:31 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 21. Oktober 1955

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