Akten

Die Handlohns-Erhebung auf dem Fall, wenn ein Untertan ein handlohnbares Gut oder einzelnes Grundstück erkauft und solches auf eines seiner Kinder ein Lehen schreiben läßt, auch das Bestehe-Handlohn entrichtet, das zum Lehenträger gestellte Kind aber in der Folge solches Gut oder Grundstücks selbst eigentümlich übernimmt

Reference number
Regierung von Mittelfranken, Kammer der Finanzen, Abg. 1909 491
Language of the material
ger
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Medium: A = Analoges Archivalie

Context
Regierung von Mittelfranken, Kammer der Finanzen, Abg. 1909 >> Regierung von Mittelfranken, Kammer der Finanzen, Abg. 1909 >> I. Repertorium über die ehemalig markgräflich ansbachische Registratur (1400-1808) >> B. Spezialakten (alphabetisch nach Themen, dann ortsalphabetisch) >> Handlohn
Holding
Regierung von Mittelfranken, Kammer der Finanzen, Abg. 1909

Date of creation
1778

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Last update
13.06.2020, 2:50 AM CEST

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Object type

  • Amtsbücher / Akten

Time of origin

  • 1778

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