Urkunde
Graf Johann v. Katzenelnbogen und seine Frau Anna verkaufen Ritter Thammo Knebel v. Katzenelnbogen eine jährliche Gülte von 100 Gulden für 2.000 G...
- Reference number
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218
- Formal description
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Konz. Staatsarchiv Darmstadt, Groß-Gerau, Rev. (Mitte 15. Jh.): Dam Knebel. Damme Knebel 100 gulden gulte.
- Notes
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Vgl. Nrr. 2879, 3746
- Further information
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Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Graf Johann v. Katzenelnbogen und seine Frau Anna verkaufen Ritter Thammo Knebel v. Katzenelnbogen eine jährliche Gülte von 100 Gulden für 2.000 Gulden, die er ihnen bezahlt hat. Diese 100 Gulden weisen sie Thammo auf ihr Dorf Gerau und alle seine Renten, Gefälle, Beeden, Steuern, Schatzungen, Ungelder und Zölle an und gebieten Amtmann, Schultheiß, Schöffen und Gemeinde dortselbst, Thammo diese 100 Gulden in Mainz oder Oppenheimer Währung jährlich auf eigene Kosten auf den 8. September oder acht Wochen danach zu zahlen. Wird die Frist versäumt, muss der Graf weitere 100 Gulden Versäumnisstrafe zahlen, welche gleichfalls von dem Dorfe entrichtet werden sollen. Werden diese Beträge 14 Tage nach der gesetzten Frist noch immer nicht bezahlt, müssen zehn von Thammo zu bezeichnende Gerauer Einwohner in Mainz oder Oppenheim als Geiseln solange ein Einlager halten, bis alle Rückstände samt den hinzugekommenen Unkosten beglichen worden sind. Wenn einer von den Geiseln stirbt, kann Thammo einen anderen Einwohner dazu bestimmen. Der Graf wird keine Einkünfte in Gerau erheben, bevor nicht die 100 Gulden bezahlt worden sind, und der Gemeinde bei den Eiden, die sie ihm geleistet hat, gebieten, diese 100 Gulden solange zu entrichten, bis die 2.000 Gulden wieder eingelöst worden sind. Der Rückkauf kann jährlich zum 8. September mit monatlicher Kündigung, die schriftlich in Mainz oder Oppenheim stattfinden soll, erfolgen, wenn vorher alle etwaigen Rückstände beglichen sind. Sollte der Graf diese Verschreibung in irgendeinem Punkte verletzen, kann Thammo sich an allen Gütern des Grafen schadlos halten, ohne dass dieser ihm das verwehren wird. Graf Johann leistet schon jetzt auf alle Schäden Verzicht, die ihm dadurch entstehen können, gelobt, alle diese Punkte unverbrüchlich zu halten, und siegelt gemeinsam mit seiner Frau Anna und seinem Sohne Philipp, die damit diese Verschreibung gleichfalls zu halten versprechen. Schultheiß und Schöffen zu Gerau geloben ebenfalls, alle Punkte dieses Vertrages, soweit dieselben sie betreffen, zu halten und keine Entschuldigung, Freiheit, Gnade, Krieg oder Gebot vorzuwenden, um der Bezahlung der 100 Gulden jährlich zu entgehen. Sie bitten zum Zeichen dessen den gräflichen Amtmann Hermann v. Rodenstein und ihren Pfarrer für sie zu siegeln
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Regesten-Nr. 2940
- Context
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Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft) >> 1 Findbuch Demandt
- Holding
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B 3 Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft)
- Date of creation
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[um 1420]
- Other object pages
- Last update
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01.07.2025, 1:40 PM CEST
Data provider
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Urkunde
Time of origin
- [um 1420]