Aufsatz

Soll und muss der Richter sich in seinen tatsächlichen Feststellungen mit einer geringeren als hundertprozentigen Wahrscheinlichkeit begnügen?

Soll und muss der Richter sich in seinen tatsächlichen Feststellungen mit einer geringeren als hundertprozentigen Wahrscheinlichkeit begnügen?

Digitalisierung: Tübingen UB

Urheberrechtsschutz nicht bewertet

Umfang
362-367
Sprache
Deutsch

Erschienen in
Monatsschrift für Kriminalpsychologie und Strafrechtsreform

Urheber
Boden, Friedrich
Erschienen
1914

Letzte Aktualisierung
29.10.2025, 14:20 MEZ

Datenpartner

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Objekttyp

  • Aufsatz

Beteiligte

  • Boden, Friedrich

Entstanden

  • 1914

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