Serie

Erklärungen für die Einrichtung von konfessionellen Volksschulen

Einverständniserklärungen der Erziehungsberechtigten (Eltern) aus den Gemeinden der ehemaligen Ämter Appeldorn und Grieth darüber, dass ihre Kinder eine konfessionelle Volksschule besuchen sollen. Genannt werden: - Name und Anschrift der erklärenden Person (zumeist Vater) - Namen und Geburtsdaten der Kinder - Angabe, seit wann die erklärende Person in der Gemeinde wohnt - Name und Adresse eines Bezeugenden

Kontext
Kalkar III (1935-1969) >> 2 Schulen >> 22 Volksschulen und Hilfsschulen >> 221 Allgemeine Angelegenheiten der Volks- und Hilfsschulen
Bestand
Kalkar III (1935-1969)

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Letzte Aktualisierung
30.04.2025, 15:01 MESZ

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