Serie

Besteuerung von Zuckerabläufen, Rübensäften und anderen Zuckerlösungen gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 9. Juli 1923

Nachfolgeserie zu Besteuerung von Zuckerabläufen, insbesondere von Sirup, Melasse und Rübensaft, siehe R 2/1813-1818

Kontext
Reichsfinanzministerium >> R 2 Reichsfinanzministerium (V - Verbrauchssteuern, Branntweinmonopol, Zündwarenmonopol) >> V 5 - Zucker-, Süßstoff-, Salz- und Fettsteuer >> Akten von 1919 bis 1929.- Zuckersteuergesetz
Bestand
BArch R 2 Reichsfinanzministerium

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Letzte Aktualisierung
30.01.2024, 14:15 MEZ

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