Sachakte

Verordnung: Den Schulmeistern soll in Zukunft Holz direkt überwiesen werden, damit die Kinder nichts mehr abzugeben haben

Archivaliensignatur
E 3 A, 9/51
Sonstige Erschließungsangaben
Identifikation: Fundstelle (Blatt / Seite): Seite 80

Kontext
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> M Schulen und Universitäten >> M.2 Lehrer und sonstiges Personal
Bestand
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]

Laufzeit
Gießen, 1741 August 22

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Rechteinformation
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Letzte Aktualisierung
10.09.2024, 08:31 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • Gießen, 1741 August 22

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