Urkunde

Verleihung der Weinschankkonzession an die Stadt Homberg

Archivaliensignatur
Urk. 13, 2661
Alt-/Vorsignatur
A I t 1572 September 8
Formalbeschreibung
Abschrift, Papier.
Sonstige Erschließungsangaben
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Landgraf Wilhelm von Hessen erteilt der Stadt Homberg die Konzession für Weinschank und Zapf für 12 Jahre gegen eine Einmalzahlung von 200 Goldgulden und einer Abgabe von vier Gulden 10 Albus je Fuder. Nach Ablauf der 12 Jahre fällt die Konzession an die Landgrafen zurück. Auch für das Amt Homberg erhält die Stadt die alleinige Konzession, ebenfalls für 12 Jahre, gegen eine Abgabe von einem Gulden pro Ohm. Es darf aber pro Person und Tag nur ein Hösel ausgeschenkt werden, auf der Straße zwischen Fritzlar und Hülsa dürfen keine neuen Schankstätten eröffnet werden.

Kontext
Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t] >> Betreffe H >> 5 Ho >> 5.15 Homberg/Efze (Schwalm-Eder-Kreis) >> 5.15 2 1500-1680
Bestand
Urk. 13 Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t]

Laufzeit
1572 September 08

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Letzte Aktualisierung
10.06.2025, 09:13 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1572 September 08

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