Archivbestand
Rentamt Rothenfels - Neustadt (Bestand)
Zur Geschichte der Behörde: Die auf der Grundlage des Reichsdeputationshauptschlusses (RDHS) vom 25. Februar 1803 durchgeführte Säkularisation der geistlichen Fürstentümer, Reichsabteien und nicht reichsunmittelbaren Klöster traf auch das Hochstift Würzburg, das damit als Entschädigung für verlorene linksrheinische Länder diente. Nach § 2 RDHS fiel das Bistum Würzburg an den Kurfürsten von Pfalz-Bayern, allerdings mit Ausnahme bestimmter Territorien. Dazu gehörte u.a. das würzburgische Amt Rothenfels, das gemäß § 14 RDHS den Fürsten von Löwenstein-Wertheim zugesprochen wurde. Die am 18. November 1802 versuchte Besitzergreifung des Amtes durch die löwenstein-wertheimischen Beamten Stolle und Duffing stieß erwartungsgemäß auf den Widerstand durch das bereits seit Oktober 1802 anwesende kurbayerische Militär. Der am 24. November 1802 entsandte Regierungsrat Kahl und der Archivrat Jagemann waren mit einem Spezialbefehl vom Fürsten Contantin ausgestattet und zu Verhandlungen vor Ort befugt. Doch erst nach einem entsprechenden Dekret der kurfürstlichen Regierung an den Amtskeller Hannbaum vom 4. Dezemebr 1802 durften sich die in Rothenfels tätigen Beamten in löwensteinische Dienste begeben und wurden vereidigt. Am 25. Dezember 1802 marschierte schließlich das kurbayerische Militär ab. 1803 errichtete das Haus Löwenstein das Amt Rothenfels, das der fürstlichen Regierung in Wertheim unterstellt war. Die Besitzungen des Klosters Neustadt wurden in einer eigenen Rentei zusammengefaßt. Die Rheinbundakte vom 12. Juli 1806 brachte den Verlust der Souveränität für die bisher reichsständischen Grafen und Herren, die nicht zu den Mitgliedstaaten des Rheinbundes gehörten. Dies hatte für das Amt Rothenfels schwerwiegende Folgen: Der linksmainische Teil kam unter die Souveränität des Großherzogtums Baden. Für die betroffenen linksmainischen Orte wurde das Amt Steinfeld eingerichtet. Die rechtsmainischen Besitzungen unterstanden nun dem Fürstprimas von Aschaffenburg. Das alte Amt Rothenfels war damit durch den Main in zwei Teile getrennt. Im rechtsmainischen Teil des Amtes war seit einer Organisationsänderung im Großherzogtum Frankfurt nach französischem Vorbild im Jahr 1811 neben dem beim standesherrlichen Amt Rothenfels beschäftigten Beamten ein besonderer Districtsmaire tätig, der aber keine Entscheidungsbefugnis in Verwaltungssachen hatte. Die fürstprimatische Zeit endete bereits mit dem Pariser Vertrag vom 3. Juni 1814, durch den das Großherzogtum Würzburg und das Departement Aschaffenburg des Großherzogtums Frankfurt an die Krone Bayern gelangten. Rothenfels war damit bayerisch. Der linksmainsiche Teil folgte auf anderem Wege. Das Amt Steinfeld ging durch Vertrag vom 20. Juli 1819 zunächst an Österreich über, das es seinerseits an Bayern abtrat. So war das alte würzburgische Amt Rothenfels bis auf wenige Orte unter bayerischer Souveränität wieder vereinigt. Mit dem Übergang von Rothenfels an Bayern kam es zu weiteren Änderungen in der Behördenorganisation: Am 1. Oktober 1814 wurde aus dem standesherrlichen Amt Rothenfels das Herrschaftsgericht I. Klasse zu Rothenfels, das als allgemeine Verwaltungsbehörde der Unterstufe und als Gericht erster Instanz fungierte. Am 17. September 1817 wurde Joseph Georg Haecker zum Herrschaftsrichter und Verwalter der Rentei Rothenfels ernannt. Bereits am 21. November 1819 wurde die Renteiverwaltung jedoch an den Neustadter Rentamtmann Georg Peter Kern abgegeben. Die Trennung des Justiz- und des Rentamts hatte Bestand. Die Vereinigung von Neustadt und Rothenfels wurde jedoch erst am 1. Oktober 1839 wirksam. Das vereinigte Rentamt Neustadt-Rothenfels führte ab Frühjahr 1842 seine endgültige Bezeichnung Fürstlich Löwnestein-Wertheim-Rosenbergisches Rentamt Rothenfels mit Sitz in Neustadt. Als am 1. Oktober 1848 die gesamte standes- und gutsherrliche Gerichtsbarkeit und Polizeigewalt an den bayerischen Staat überging, wurde das Herrschaftsgericht vorläufig bis 1852 als königliche Gerichts-und Polizeibehörde weitergeführt und danach in ein Landgericht 1. Klasse umgewandelt. Das standesherrliche Amt Rothenfels unterstand der gemeinschaftlichen Regierungs- und Justizkanzlei in Kreuzwertheim, einer gemeinschaftlich von beiden Linien des Hauses Löwenstein-Wertheim 1807 neu eingerichtete, in Senate gegliederte Behörde. In ihrer Eigenschaft als Regierungskanzlei hatte sie mit gewissen Einschränkungen die Befugnisse der Kreisregierung. Sie blieb bis zum 30. September 1848 bestehen. Ihre Geschäfte wurden danach an die Königliche Kreisregierung bzw. das Königliche Appellationsgericht von Unterfranken und Aschaffenburg überwiesen. Am 27. August 1887 verfügte die Domänenkanzlei in Wertheim, daß die Vereinigung der Rentämter Bronnbach und Rothenfels zum Rentamt Wertheim bis zum 1. Februar 1888 vollzogen sein sollte. Es kam jedoch schon weit früher dazu. Wenige Tage später genehmigte sie, daß die Verlegung des Rentamts nach Wertheim in den Tagen vor dem 22. September 1887 stattfände und von diesem Tag an dort amtiert werden könnte. Gleichzeitig entfiel die Bezeichnung Rentamt Rothenfels zu Neustadt a.M. Der neue Name lautete Fürstlich Löwenstein-Wertheim-Rosenbergisches Rentamt Wertheim.
Zur Geschichte des Bestandes: In das Schicksal der Registratur des Rentamts Rothenfels geben nur wenige Erwähnungen Einblick. Anläßlich des Brandes im Kloster Neustadt, der am 26. Mai 1857 durch einen Blitzschlag ausgelöst wurde, und dem die Kirche und das angrenzende Konventgebäude zum Opfer fielen, gab der Rentbeamte Müller verschiedene Meldungen ab. Direkt am Tag nach der Katastrophe berichtete er, daß er die gesamte Registratur und alle Rechnungen gerettet habe. In dem abgebrannten Konventbau waren drei Zimmer als Registratur eingerichtet gewesen. Das was er retten konnte, lagerte nun in seiner Wohnung in einem Zimmer "in Masse liegend". Ein paar Wochen später erinnerte er sich daran, daß er damit beschäftigt war, "mit dem Auszuge des Rentamts-Bureau, in welches die wichtigsten Acten und Bücher aus dem Klostergebäude eiligst geflüchtet gewesen, in das einzelstehende Gartenhäuschen im Seegarten zu verbringen". Die Klosterrechnungen sind nach seinen Berichten mit noch einigen alten Akten, "welche jedoch keine Dokumente enthielten", verbrannt. Zur Unterbringung der Registratur wurde ein Zimmer in einem größeren Gebäude, das auch für die obdachlos gewordenen Bewohner des Konventbaus hergerichtet werden mußte, vorgesehen. Auf ein Rundschreiben der Domänenkanzlei vom 7. März 1861, in dem die Rentämter aufgefordert werden, ältere Urkunden, Urbare, Gürterbeschreibungen aus älterer Zeit oder Kopialbücher an das Archiv in Wertheim abzugeben, übersandte das Rentamt Rothenfels am 24. April 1861 ein Verzeichnis von Bänden, die sich nach seinem Empfinden für die Abgabe eigneten. Unter den 67 Posten finden sich fast ausschließlich Archivalien aus Kloster Neustadter Besitz. Daß die Masse der Rentamtsakten den Brand überlebt haben muß, läßt sich einer Aussonderungsaktion in den Jahren 1868 bis 1872 entnehmen. Der Rentbeamte Wanka äußerte die Absicht, die Registratur durchzusehen und vor der geplanten Anfertigung von Aktenrepertorien die wertlosen Akten auszusondern. Im Gegenzug übersandte die Domänenkanzlei eine vom Wertheimer Registrator ausgearbeitete Instruktion für die Einrichtung und Führung der Rentamtsregistraturen mit einem Registraturplan, der allerdings nie zur Anwendung kam. Das Geschäft zog sich hin und erst im Dezember 1870 und im September 1871 wurden die der Domänenkanzlei zur Kontrolle übergebenen, ausgesonderten Akten an einen Papierhändler verkauft. Es fielen bei der ersten Fuhre knapp 4 Zentner und bei der zweiten Fuhre über 15 Zentner an. Dabei scheint es zur Vernichtung ganzer Akten, aber auch zur Ausdünnung einzelner Akten gekommen zu sein. Dies hatte zur Folge, daß im Mai 1872 im Rentamt statt bisher fünf nur noch zwei Reposituren benötigt wurden. Über das Schicksal der Rentamtsregistratur nach der Verlegung nach Wertheim ist nichts bekannt. Vermutlich sind sie mit nach Wertheim verlagert worden, von wo sie dann ins fürstliche Archiv gelangt sein dürften. Allerdings scheinen sich noch Konzeptrechnungen in Neustadt befunden zu haben, die im Jahr 1891 kassiert wurden.
Bearbeitung: Der Bestand R-H 12 Rentamt Rothenfels setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Der Hauptteil besteht aus Akten, die sich bei dem Ankauf der fürstlichen Archive durch das Land Baden-Württemberg im Jahr 1975 in noch vollkommen ungeordnetem Zustand befanden und im Rahmen der Strukturierungsmaßnahmen in der Abt. Rosenberg des Staatsarchivs Wertheim im Jahr 1996 nach Provenienzen geordnet worden waren. Der Teil aus der Zeit nach 1806 wurde im Oktober/November 1999 durch Herrn Reinhard Barthel nach numerus currens verzeichnet. Im Bestand finden sich außerdem Akten des würzburgischen Amts Rothenfels, die durch Dr. Robert Meier bei der Erschließung der Akten vor 1806 verzeichnet wurden (Nr. 695-713, 715-719). Ein Aktenheft stammt aus der Provenienz Amt Steinfeld. Außerdem wurden den Mischbeständen R-Lit. A, R-Lit. B und R-Lit. Br einzelne zur Provenienz Rentamt Rothenfels gehörige Akten entnommen und eingegliedert (Nr. 692-964, 714). Die Klassifikation und die Endredaktion des Findbuchs erledigte die Unterzeichnende. Die Laufzeit reicht von 1555 bis 1913, der Schwerpunkt liegt in der Mitte des 19. Jahrhunderts. Der Bestand umfasst 728 Einheiten in 6,6 lfd.m. Kassationen wurden nur in Einzelfällen vorgenommen, dabei handelte es sich überwiegend um Duplikate oder Einzelschriftstücke ohne Aussagewert. Ein geographischer Index, in den allerdings nur Referenzen aufgenommen wurden, die über die Systematik nicht abgedeckt sind, ein Personenindex und eine Konkordanz von Bestellnummern und Ordnungsnummern am Ende dieses Findbuchs sollen für die Benutzer den Zugang zu dem Bestand erleichtern, die nicht die Recherchiermöglichkeiten der Findbuchdatei am PC nutzen können. Ergänzende Überlieferung findet sich vor allem in dem Bestand R-S 2 Zins-, Gült- und Lagerbücher unter den Punkten 10. Amt und Rentamt Rothenfels, 10.1 Würzburgisches Amt Rothenfels und 10.5 Rentämter Neustadt und Rothenfels. Außerdem sei auf einzelne Archivalien der Provenienz würzburgisches Amt Rothenfels hingewiesen, die unter den Signaturen R-Lit. Br Nr. 928, 942, 1055 und 1056 greifbar sind. Wertheim-Bronnbach, im März 2000 M. Heine
Literatur: Norbert Hofmann, Inventar des löwenstein-wertheim-rosenbergschen Karten- und Planselekts im Staatsarchiv Wertheim 1725-1835 (Veröffentlichungen der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg 43), Stuttgart 1983. Peter Kolb, Die Juliusspital-Stiftung zu Rothenfels, Würzburg 1985. Peter Kolb, Rothenfelser Chronik. Die Geschichte der kleinsten Stadt Bayerns, Würzburg 1992.
- Bestandssignatur
-
Abt. Staatsarchiv Wertheim, R-H 12
- Kontext
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Wertheim (Archivtektonik) >> Rosenbergisches Archiv >> Provenienzbestände >> Lokalverwaltung
- Indexbegriff Ort
-
Neustadt a.M. MSP; Rentamt Rothenfels
Rothenfels MSP; Rentamt
- Bestandslaufzeit
-
1555-1914
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
- 13.11.2025, 14:40 MEZ
Datenpartner
Landesarchiv Baden-Württemberg. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1555-1914