Baudenkmal

Verbotsstein; Pohlheim, Im Kreuzboden

Das aus gelbem Sandstein gefertigte Verkehrszeichen untersagt bei Strafandrohung (1 Gulden, 30 Kreuzer) die Benutzung eines heute nicht mehr vorhandenen Weges. Der Stein musste 2001 nach Beschädigung infolge eines Verkehrsunfalls aus Sicherheitsgründen auf der gegenüber liegenden Straßenseite neu aufgestellt werden. Aus geschichtlichen Gründen ist das Verkehrsmal geschützt.

Ohne Anschrift | Rechtewahrnehmung: Landesamt für Denkmalpflege Hessen

In copyright

Location
Im Kreuzboden, Pohlheim (Dorf-Güll), Hessen

Classification
Baudenkmal

Last update
04.06.2025, 11:55 AM CEST

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Object type

  • Baudenkmal

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