Urkunden
Rudolff der ander, erwählter Römischer Kaiser [...], bestätigt auf Bitten des Wolff Hiltprandt von Werdenstain Urk. 1559 VII 5 (Insert) für ihn und seine Brüder und Vettern Hanns, Hanns Christoff und Hainrich von Werdenstain und verleiht ihnen darüber hinaus die Freiheit, daß ohne ihre Erlaubnis ihre Untertanen von Juden nichts leihen und mit Juden keine Verträge, außer um Gegenstände des täglichen Bedarfs oder auf offenen Märkten, schließen dürfen. Verpflichtungen, die entgegen dieser Freiheit eingegangen werden, sollen weder vor dem Hofgericht Rotweil noch vor Land- und anderen fremden Gerichten anerkannt werden. Bestehende Judenschulden sollen nur gültig sein, wenn sie denen von Werdenstain auf ihr Erfordern angezeigt werden. Diesen wird erlaubt, auf ihrem freieigenen Boden eine Mühle zu erbauen. - S: Aussteller - "Geben in unser und des Reichs statt Regenspurg den ain und zwaintzigisten tag des monats Octobris" 1576.
- Archivaliensignatur
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StAA, Fürststift Kempten Urkunden 6458
- Formalbeschreibung
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Insert in Urk. 6480
- Sprache der Unterlagen
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deutsch
- Sonstige Erschließungsangaben
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Registratursignatur/AZ: Kasten: 180; Lade: E; Nummer: 21; Zus.: 3
- Kontext
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Fürststift Kempten Urkunden >> Fürststift Kempten Urkunden
- Bestand
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Fürststift Kempten Urkunden
- Indexbegriff Sache
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Juden
Landgericht
Mühlen
- Indexbegriff Person
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Rudolf II., Römischer Kaiser
Werdenstein zu Reichholz, Wolf Hildebrand v.
Werdenstein zu Neidegg, Hans (d.Ä.) v.
Werdenstein zu Ebersbach, Hans Christoph v.
Werdenstein zu Werdenstein, Heinrich v.
- Indexbegriff Ort
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Rottweil [Reichsstadt], Hofgericht
- Laufzeit
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1576
- Weitere Objektseiten
- Provenienz
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Fürststift Kempten, Archiv
- Letzte Aktualisierung
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30.04.2025, 08:56 MESZ
Datenpartner
Staatsarchiv Augsburg. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1576