Urkunden

Rudolff der ander, erwählter Römischer Kaiser [...], bestätigt auf Bitten des Wolff Hiltprandt von Werdenstain Urk. 1559 VII 5 (Insert) für ihn und seine Brüder und Vettern Hanns, Hanns Christoff und Hainrich von Werdenstain und verleiht ihnen darüber hinaus die Freiheit, daß ohne ihre Erlaubnis ihre Untertanen von Juden nichts leihen und mit Juden keine Verträge, außer um Gegenstände des täglichen Bedarfs oder auf offenen Märkten, schließen dürfen. Verpflichtungen, die entgegen dieser Freiheit eingegangen werden, sollen weder vor dem Hofgericht Rotweil noch vor Land- und anderen fremden Gerichten anerkannt werden. Bestehende Judenschulden sollen nur gültig sein, wenn sie denen von Werdenstain auf ihr Erfordern angezeigt werden. Diesen wird erlaubt, auf ihrem freieigenen Boden eine Mühle zu erbauen. - S: Aussteller - "Geben in unser und des Reichs statt Regenspurg den ain und zwaintzigisten tag des monats Octobris" 1576.

Archivaliensignatur
StAA, Fürststift Kempten Urkunden 6458
Formalbeschreibung
Insert in Urk. 6480
Sprache der Unterlagen
deutsch
Sonstige Erschließungsangaben
Registratursignatur/AZ: Kasten: 180; Lade: E; Nummer: 21; Zus.: 3

Kontext
Fürststift Kempten Urkunden >> Fürststift Kempten Urkunden
Bestand
Fürststift Kempten Urkunden

Indexbegriff Sache
Juden
Landgericht
Mühlen
Indexbegriff Person
Rudolf II., Römischer Kaiser
Werdenstein zu Reichholz, Wolf Hildebrand v.
Werdenstein zu Neidegg, Hans (d.Ä.) v.
Werdenstein zu Ebersbach, Hans Christoph v.
Werdenstein zu Werdenstein, Heinrich v.
Indexbegriff Ort
Rottweil [Reichsstadt], Hofgericht

Laufzeit
1576

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Provenienz
Fürststift Kempten, Archiv
Letzte Aktualisierung
30.04.2025, 08:56 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1576

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