Urkunde

1507 September 17 (zu Liechtenbergk uff frytag sant Lamprechts tag)

Regest: Alexander Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Bayern und Graf zu Veldentz, bekundet, daß seine lieben angehörigen Bürgermeister und Gemeinde zu Meysenheym vorgetragen haben, daß sein lieber getreuer Eberhart von Alben gen. von Soltzbach zum Lobe Gottes und zur Mehrung des Gottesdienstes 3 Frühmessen bei ihnen zu Meysenheym stiften und dafür 300 Gulden Hauptgeld oder jährlich 15 Gulden Gülte geben will. Weil sie die 3 Frühmessen nötig haben und es bisher daran gemangelt hat, hätten sie wiederholt Herrn Joerg, Komtur zu Meysenheym, und seinen Konvent gebeten, daß er diese Gülte annehmen und mit seinem Konvent dafür diese Frühmessen übernehmen möchte. Aber sie hätten bisher keinen Erfolg bei ihm gehabt. Deshalb hat der Herzog auf mehrfaches Ansinnen der Bürger beide Parteien auf den heutigen Tag vor seine Räte beschieden, zu dem beide Teile erschienen und die Bürger ihn abermals angerufen und gebeten hätten, den Kontur anzuweisen, die vorgenannte Gülte anzunehmen und dafür die Frühmessen zu halten, oder, wenn er das nicht tun will, die Spitalspfründe zu Meysenheym wieder einem weltlichen Priester zu geben, wie es vor Zeiten mehrmals gewesen ist. Diesem Priester und jedem seiner Nachkommen sollte Eberhart zu ewigen Tagen die Gülte aussetzen und dafür die Frühmessen lesen lassen. Darauf hat der Komtur dem Herzog vortragen lassen, daß sein Konvent mit dem Gottesdienst, der zur Zeit dort angenommen und bestätigt ist, genügend belastet und ihnen nicht möglich sei, die Frühmessen zu versehen, es sei denn, durch eine eigene Person, die er deshalb annehmen müßte, diese könne oder vermöge er oder sein Gotteshaus jedoch nicht mit jährlich 15 Gulden zu unterhalten; er meint auch, daß ihm solches nicht zugemutet, noch daß er die Spitalspfründe einem weltlichen Priester außerhalb seines Gotteshauses gemäß dem Begehren der Bürger zu verleihen schuldig wäre. Nachdem beide Seiten ihre Meinung vorgetragen haben, haben der Herzog und seine Räte über solchen Handel zu Rate gesessen und nach fleißiger Überlegung und Abwägung die Parteien folgendermaßen gütlich vertragen: Der Komtur, Herr Joerg, soll noch eine Person in den Orden zu der Zahl, die seine Vorfahren vormals gehabt haben, annehmen, und die 3 Frühmessen zu ewigen Tagen jede Woche am Dienstag, Donnerstag und Samstag tun lassen. Dafür soll ihm der genannte Eberhart 15 Gulden jährliche Gülten zuweisen, dabei ihm eine Verschreibung und jährliche Gülte von 18 1/2 Gulden Geld angewiesen werden, über die sie die notwendige Verschreibung gegenseitig aufrichten sollen. Dafür müssen die Frühmessen ewig geschehen und dürfen nicht unterlassen werden. Ferner soll die Spitalspfründe bei der Komturei verbleiben, die der jetzige Komtur oder seine Nachfolger wie bisher versehen und lesen lassen sollen für die 8 Gulden ohne Irrung der vorgenannten Bürger. Und was das Spital weiter an Gütern hat, die ihm gegeben worden sind oder nachmals gegeben werden, damit haben der Komtur oder seine Nachkommen künftig nichts mehr zu tun oder zu handeln, sondern es soll damit so gehalten werden wie der Vertrag, den sein + Vater, Herzog Ludwig, errichtet hat, bestimmt, und dies ohne alle Gefährde. Siegler: Der Herzog. Or. Perg., mit angehängtem gut erhaltenem Siegel. Auf der Rückseite: Anno 1507 - Vertrag der drei früehmeßen halben von hertzog Alexander, weil burgermeister und gemein mit hern Geörg, compthern zu Meysen[heim] dernhalb in irrung gestanden, das der compther noch ein perßon zu den anderer zal annhemen sol, und die drey frümessen alle woch, dinstags, durstags und sambstags thun laißen, des sol J. Eberhardt 15 gl. gelds järlicher gulten, neben den 18 1/2 gl. gelds, so der hertzog darzu auch geben der compther verweisset, Daneben wie die spittalpfrunde umb belohnung der 8 gl. wie bißher beschehen, dabei der comptherey blieb, soll doch wes der spittal weitter gutter hat, die ihm gegeben weren und gegeben wurden, solte ein compther nicht mit zu thun haben, sonder damit nach brauch eins vertrags, so hertzog Ludwig ufgericht, gehalten werden solle, datum 1507. (16. Jh.).

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