Archivale

Vertragsabschluss - Unterpfand

Enthält: Schultheiß, Schöffen, Bürgermeister und sämtliche Deputierte der Herrschaft Kerpen bezeugen, daß Johan Leonard Sieger mit ihrer Vollmacht und auf ihr Ersuchen hin bei der Hofkammer in Bonn die durch einige Kölner Landschützen zu Lindt unweit Köln vor kurzer Zeit inhaftierten Pferde, Karren und Früchte gegen eine Kaution befreit haben und daß es nun ihre Pflicht sei, ihn an Immobilien schadlos zu halten. Sie stellen deshalb als Unterpfand ihre Gemeindewiese (unsere eigenthumbliche gemeine wießen), die "newe benden" heißt, unbelastet und etwa 14 Morgen groß sowie auf etwa 1000 Reichstaler geschätzt ist. Der Gläubiger oder der Inhaber des Pfandbriefes kann sich, wenn die Zahlung von 600 Reichstalern an die Hofkammer versäumt wird, an dem Unterpfand schadlos halten bis zur Rückerstattung der Auslagen.

Reference number
GerKer, 215

Context
Schöffengericht Kerpen >> 2 Freiwillige Gerichtsbarkeit >> 2.1 Vertragsabschlüsse
Holding
GerKer Schöffengericht Kerpen

Date of creation
1716 Dezember 16

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Last update
05.11.2025, 3:37 PM CET

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1716 Dezember 16

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